Skandal ist mittlerweile ja normal im Fußball. Aber was einem Anhänger des VfL Osnabrück im Rahmen des Derbys in Münster widerfahren ist, lässt nun wirklich keine Zweifel mehr an einem Sonderrecht für oder besser gesagt gegen Fußballfans bestehen.

Der junge Student hatte wie eine Vielzahl von weiteren Betroffenen im Vorfeld des Spieles ein Anhörungsschreiben von der Polizei in Münster bekommen, da ihm diese ein Betretungsverbot für den Spieltag erteilen wollte. Er habe sich in der Vergangenheit mehrfach als Sicherheitsproblem geriert. Empört wandte sich der violette Herr an einen Anwalt. Dieser trug gegenüber der Polizei vor, dass mehrere der in dem Anschreiben benannten Vorfälle nicht richtig dargestellt seien und bat ausdrücklich darum, ein etwaiges Verbot rechtzeitig zu erlassen, damit notfalls ein Gericht angerufen werden könne. Es kam zunächst keine Rückmeldung.

Zwei Tage vor dem Derby wandte sich der Protagonist erneut an seinen Anwalt und fragte an, ob er denn nun zu dem Spiel fahren könnte. Der Anwalt erklärte, dass rechtlich nichts entgegenstünde, da ja ein Verbot nicht erteilt wurde. Es sei ja denkbar, dass die Behörde sich überzeugen habe lassen und von dem Verbot abgesehen habe. Er solle jedoch durchaus darauf gefasst sein, dass er Probleme bekomme, schließlich bewege man sich ja im Bereich Fußball und müsse immer mit seltsamem Rechtsverständnis der Exekutive rechnen.

Was tut ein Fußballfan in einer solchen Situation? Derby ... Risiko eines Gewahrsams ... natürlich entschied sich der Osnafan für die Anreise. Am Bahnhof in Münster wurde er bereits von einem Beamten angesprochen, dass er doch ein Betretungsverbot habe. Er verneinte. Der Szenekundige Beamte erklärte ihm daraufhin, er werde dies klären. Die Klärung erfolgte wenig später in Form einer Ingewahrsamnahme.

Beim Ermittlungsrichter erbat sich der junge Mann ein Gespräch mit seinem Anwalt. Dieser wiederum sprach mit dem Richter persönlich, erklärte ihm, dass sein Mandant keine Kenntnis von einem Betretungsverbot habe. Der Richter vertrat die Auffassung, dass er ihm ja nun Kenntnis vermittele und gedenke, ihn daher festzuhalten. Mit Engelszungen versuchte der Anwalt dem Richter klarzumachen, dass mangels Kenntnis des Verbotes es ja auch nicht möglich sei, dieses zu befolgen, zumal das Verbot ja nun erst innerhalb der Betretungsverbotszone bekannt gemacht wurde. Keine Chance – der Richter ordnete einen Gewahrsam über mehrere Stunden bis nach Ablauf des Spiels an.

Die im Anschluss eingelegte Beschwerde wurde in atemberaubender Art und Weise durch das Amtsgericht Münster abgebügelt. Den Gipfel der schrägen Argumente stellte die wirre Behauptung dar, der Gewahrsam sei durch einen Platzverweis gerechtfertigt, der dem Fan durch den Szenekundigen Beamten quasi in der Frage nach dem Bestehen eines Betretungsverbotes erteilt worden sei.

Zum Glück und zur Ehre des verloren geglaubten Rechtsstaats gibt es aber das Landgericht Münster, dass offenbar den Anspruch, Recht zu sprechen, noch nicht verloren hat. Es stellte in einer Beschwerdeentscheidung klar, dass die Gewahrsamnahme rechtswidrig war. Schließlich sei es dem Fan gar nicht möglich gemacht worden, sich rechtskonform zu verhalten.

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