Manchmal hält das Leben für diejenigen, die sich ihrer Sache allzu sicher sind, beeindruckende Überraschungen bereit. Als Uli Hoeneß die Nation damals vor dem koksenden Nationaltrainer glaubte beschützen zu müssen, reagierte dieser mit an völligen Realitätsverlust grenzendem Selbstverständnis. Bis zu einer Haarprobeentnahme ließ es Daum damals kommen. Im Nachhinein kam es im ganzen Land zum Rätselraten, weshalb man denn einer Probenentnahme zustimmt, wenn man das Ergebnis doch weiß.

Nun, da das Landgericht München die Anklage gegen Uli Hoeneß vollumfänglich zugelassen hat, liest man, dass letzterer sich darüber wundert und offenbar „Argumente“ haben will, die was auch immer dem Gericht gegenüber belegen sollen. Es stellt sich natürlich die Frage, ob diese Argumente neue, aus dem Hut gezauberte Kaninchen sein werden oder ob seine Anwälte – was eigentlich normal wäre – diese Argumente schon im Zwischenverfahren vorgetragen haben, um eine Eröffnung gar nicht erst zuzulassen oder zumindest im Umfang zu reduzieren. Ist die von Hoeneß zur Schau getragene Gelassenheit Mittel zum Zweck oder leidet Hoeneß mittlerweile an einer eigenen Form des Daum-Syndroms?

Sein Verhalten deutet nun schon ein Stück weit darauf hin: Amt nicht niederlegen, hartnäckig zu allen Spielen im Stadion erscheinen, was einem Stadionverbotler, der wegen einer Beleidigung drei Jahre ausgesperrt wird, die Zornesröte ins Gesicht treiben dürfte. Anstatt reinen Tisch zu machen findet Hoeneß für die Öffentlichkeit bizarre Erklärungen. Er habe an einer Art Spielsucht gelitten.

Seine Aufsichtsratskollegen lassen sich durch dubiose Rechtsgutachten bestätigen, dass sie Uli Hoeneß im Amt lassen dürfen ohne sich selbst strafbar zu machen. Keiner kommt auch nur ansatzweise auf die Idee, ihm einen Rücktritt nahe zu legen. Wo jeder Politiker schon vom Gegner längst mit Rücktrittsforderungen überzogen worden wäre, stellen sich alle im Umfeld des FC B****n demonstrativ hinter den mutmaßlichen Straftäter. Jedenfalls hinter einen, der - seiner eigenen Selbstanzeige folgend - in erheblichem Maße Geld an der Steuer vorbei verdient hat.

Höchst besorglich stimmt, dass offenbar im Hintergrund fleissigst gearbeitet wird, um die Öffentlichkeit bereits vorab auf das zu erwartende Ergebnis vorzubereiten. Allenthalben las man noch nach Anklageerhebung, dass, wenn die Anklage so zugelassen werde, eine Haftstrafe im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unumgänglich wäre. Mittlerweile wurden die Medien aber offenbar auf Kurs gebracht und berichten fröhlich darüber, wie mit Hilfe einer in Bayern quasi nie angewandten Gesetzesnorm (§ 41 StGB; in Bayern unangewandte Gesetzesnormen gibt es etliche, nur bleiben die normalerweise in allen Fällen unangewandt und werden nicht plötzlich „aktiviert“) mit einer enormen Geldzahlung zu einer Bewährungsstrafe kommen könnte. Während sueddeutsche.de anfangs noch heftig mit Push-Nachrichten jede noch so kleine Neuigkeit in der causa Hoeneß in die Welt trug, war die Zulassung der Anklage dort, anders als bei Spiegel online, keine Eilmeldung mehr wert. Überraschend und zugleich verstörend, wenn man den Verlauf des Verfahren betrachtet.

Wenn sich die Dinge so weiter entwickeln, wie sie es dieser Tage tun, wird der Rechtsstaat einen derben Treffer erleiden. Einerseits sind da die Innenminister, die den Fußball zu einem Politikum hochstilisieren und die dortige Sicherheit in ein kaum zu fassendes schlechtes Licht reden. Andererseits sitzen in den Vereinsgremien Menschen, die offenbar Straftaten nicht von Straftaten zu unterscheiden wissen. Wenn ein Franz B. in Hoeneß‘ Verhalten einen Fehler sieht, den jeder einmal machen kann, so sollte im Vergleich zu sonstigen Straftaten eines nicht Vorbestraften bedacht werden, das letzterer seinen „Fehler“ zumindest nicht über Monate und Jahre hinweg mit vollem Bewusstsein, sondern meist innerhalb weniger Sekunden oder Minuten spontan begeht. Allein die Rigorosität, wie in Bayern vermeintliche Beamtenbeleidigungen verfolgt werden, spricht insoweit Bände.

Wenn die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats nicht gefährdet werden soll, ist das Landgericht München berufen, den exakt gleichen Maßstab wie bei jedem anderen mit diesem Tatvorwurf Angeklagten, walten zu lassen. Ob dies freilich gelingt, wird sich erst dann zeigen, wenn das Urteil gefällt ist.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.