Die Hausdurchsuchung stellt einen besonders schweren Eingriff in die Grundrechte jedes Bürgers dar. Grundsätzlich gilt auch hier: keine Durchsuchung ohne Hausdurchsuchungsbeschluss! Wird aber leider von den Richtern und Staatsanwälten relativ leicht ausgestellt. Aber auch hier kann die Einholung des Beschlusses von der Polizei umgangen werden, indem sie Gefahr im Verzug behauptet.
Sollte die Polizei mit Beschluss vor eurer Türe stehen, könnt ihr verlangen, dass ein Zeuge zur Durchsuchung hinzugezogen wird (z. B. ein Nachbar). Vom Unterschreiben irgendwelcher Formulare raten wir ab!
Tipp: Ihr solltet umgehend einen Anwalt hinzuziehen!