Erkennungsdienstliche Maßnahmen sind:

Fotos von Gesicht, Fotos von verschiedenen Merkmalen - z. B. Fotos von Tätowierungen (hierzu muss man sich unter Umständen ganz ausziehen)

Fingerabdrücke, Handflächenabdrücke  -  Digitalisiert natürlich mittlerweile

 

Grundsätzlich gilt auch hier:

Keine Maßnahme über sich freiwillig ergehen lassen! Die Polizei braucht in der Regel einen richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Auftrag! Verweigert diese Maßnahmen, lasst euch die Beschlüsse zeigen und davon eine Kopie für euren Anwalt aushändigen. Verweist auf euren Anwalt, vor dessen Eintreffen ihr nichts über euch ergehen lasst! Aber bitte keinen körperlichen Widerstand gegen die Beamten leisten, sonst droht eine Anzeige.

Tipp: Lasst euch nicht aus der Ruhe bringen! Freundlich, aber bestimmt! Fotos und Fingerabdrücke kann die Polizei auch noch nehmen, wenn sie ihren Beschluss haben!

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