Im Zuge von Ermittlungen wurde ein RSH-Mitglied unter falschen Vorgaben auf die Polizeiwache am Südfriedhof gelockt! Dort sollte er sich jedoch zu einer anderen Sache äußern, als vorher telefonisch vereinbart. Daraufhin verweigerte unser Mitglied die Aussage, sollte aber dann erkennungsdienstlich behandelt werden! Nachdem er einen richterlichen Beschluss sehen wollte, wurde er zur Hauptstelle am Weißen Turm gefahren, da dieser hier vorliegen würde.

Dort konnte aber keiner gefunden werden!!!

Das Mitglied konnte ohne erkennungsdienstliche Behandlung wieder gehen.

Fazit: Erkennungsdienstliche Maßnahme niemals freiwillig über sich ergehen lassen!!!

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