Nachgefragt
Es kommt selten vor, dass einem für einen Artikel gleich drei passende Überschriften einfallen. Anlässlich einer Anfrage der RSH an das Bayerische Staatsministerium des Innern ist dieser Fall aber eingetreten.
Zur Sache:
Aufgrund einer Pressemitteilung der Senatspressestelle Bremen, in der verlautbart wurde, dass das Land Bremen als zweites Bundesland nach Rheinland-Pfalz alle von Bremen in der Datei "Gewalttäter Sport" erfassten Personen über ihre Speicherung informiert und im Zusammenhang damit nochmals genau geprüft hat, ob die Einträge auch zurecht erfolgt sind, forderte die RSH am 24 August 2013 das Bayerische Innenministerium auf, es den Ländern Bremen und Rheinland-Pfalz gleichzutun und die von Bayern in der Datei "Gewalttäter Sport" gespeicherten Personen proaktiv über diese Tatsache zu informieren sowie die Rechtmäßigkeit aller Einträge nochmals genauestens zu überprüfen.
Zeitgleich informierten wir den Bayerischen Datenschutzbeauftragten über unsere Initiative und baten im Sinne von Bürgernähe und Transparenz staatlichen Handelns um seine Unterstützung in dieser Sache.
Bereits am 28. August erreichte uns eine Antwort von der Geschäftsstelle des Datenschutzbeauftragten, in der er uns mitgeteilt wurde, dass man es begrüßen würde, wenn das Bayerische Staatsministerium des Inneren unsere Anregungen aufgreift.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sehen uns veranlasst, das Auftreten von Polizeikräften bei Heimspielen des 1. FC Nürnberg speziell im Bereich der Nordkurve zu hinterfragen.
Der Rot-Schwarzen Hilfe ist bewusst, dass polizeiliche Einsatzkräfte bei einer Bundesligabegegnung für einen geordneten Ablauf notwendig sind. Gleichzeitig stellen wir aber fest, dass die Heimspiele des 1. FC Nürnberg zum größten Teil ohne nennenswerte Störungen verlaufen, sieht man einmal von sehr vereinzelten Hochrisikospielen ab.
Sehr geehrter Herr Kopp,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.4.2013.
Leider sind unsere Fragen aus unserem Schreiben vom 20.4.2013 durch Sie nur unzureichend bzw. überhaupt nicht beantwortet worden.
Ihre Wahrnehmung, dass bei den Vorkommnissen eine „derartige Gewalt und Brutalität“ an den Tag getreten ist, dass „ein Beamter (…) neben Prellungen im Gesicht auch eine Augenreizung erlitten hat“, haben wir zur Kenntnis genommen.
Wir hoffen aber, nachdem dies in Ihrem Schreiben umgekehrt keine Erwähnung findet, dass Sie ebenfalls „betroffen“ von der Tatsache sind, dass auf seiten der Nürnberger Anhänger erhebliche Verletzungen dergestalt entstanden sind, dass zum Beispiel durch einen Schlagstockeinsatz eine klaffende Wunde am Ellenbogen entstand und eine Vielzahl von Personen, darunter auch Frauen, mit Hämatomen übersät wurden.
Soweit Sie angeben, dass mobile Toiletten angeliefert wurden, sind Sie offenbar nicht vollständig informiert. Diese wurden nach ca. zwei Stunden angeliefert und in der Zwischenzeit wurde eine Vielzahl von Personen dazu aufgefordert, direkt vor den Augen der Beamten und den anderen auf der Brücke befindlichen Personen und unter laufender Kamera auf selbige (die Brücke) zu urinieren.
Sehr geehrter Herr Kopp,
wir gehen davon aus, dass Ihnen unterstellte Beamte Ihnen bereits Kenntnisse über unsere Organisation vermittelt haben und eine erneute Vorstellung der Rot-Schwarzen Hilfe Ihnen gegenüber deshalb nicht vonnöten ist.
Wir bitten Sie im Hinblick auf die Vorkommnisse vom 13.04.2013 höflich um Stellungnahme zu folgenden Sachverhalten:
Ende September letzten Jahres schien es der RSH wichtig zu erfahren, wie viele Personen nach dem letzten Saisonheimspiel 2011/12 gegen den Hamburger SV durch den Pfeffersprayeinsatz der Polizei hinter der Nordkurve verletzt worden waren. Nach einer ziemlichen Telefon-Odyssee erfuhren wir schließlich, dass der Kreisbereitschaftsleiter des BRK-Kreisverbands Nürnberg-Stadt die richtige Ansprechperson sei.
Eine telefonische Anfrage bei diesem stieß auf positive Resonanz dahingehend, dass der Herr keine Bedenken hatte, die Zahlen zu nennen. Er bat lediglich um eine Anfrage per Mail, damit er nachweisen könne, wem er die verlangte Auskunft erteilt habe.
Am selben Tag noch ging ihm die erbetene Mail zu. Eine Antwort erhielten wir jedoch leider nicht. Deshalb nahmen wir Anfang Dezember ein weiteres Mal mit dem Herrn Kreisbereitschaftsleiter telefonisch Kontakt auf und fragten nach deren Verbleib. Von der ursprünglichen freundlichen Auskunftsbereitschaft war nun allerdings nichts mehr übrig geblieben. Stattdessen teilte er mit, er dürfe keine Angaben machen, da die Angelegenheit "in den Datenschutz hineingeht". Auskunftsberechtigt sei lediglich die Polizei. Auf Nachfrage, ob diese ihm untersagt habe, Zahlen herauszugeben, erklärte er, dass dies nicht so sei, vielmehr komme die Anweisung von höherer Stelle im BRK (Bayerisches Rotes Kreuz).
Die RSH wollte sich damit allerdings nicht abfinden und ließ durch einen Anwalt nochmals schriftlich nachfragen. Und siehe da: Auf einmal erreichte diesen eine Antwort mit dem Ausdruck tiefsten Bedauerns, dass die Sache so lange gedauert habe.