Jeder kann sich noch an die Schlagzeilen vom Auswärtsspiel des 1. FC. Nürnberg in Dortmund erinnern. Die Presse zitierte wie so oft ohne Gegenrecherche einfach die Pressemitteilung der Polizei (http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/4971/2676907/pol-do-fussballbundesligaspiel-borussia-dortmund-1-fc-nuernberg). In dieser steht, dass es von Seiten der Nürnberger Anhänger einen versuchten Stadionsturm gegeben haben soll. Nun hat uns interessiert, welche Kriterien für einen sogenannten Stadionsturm erfüllt sein müssen.

Eine Polizeihauptkommissarin des Polizeipräsidiums Dortmund (Leitungsstab – Pressesprecherin) gibt uns folgende Antwort:

„Die Polizei Dortmund berichtet in ihrer Pressemeldung vom 01.03.2014 von einem 'versuchten Stadionsturm'. Eine rechtlich bindende Definition des Wortes 'Stadionsturm' gibt es nicht.

Die Situation am entsprechenden Spieltag stellte sich so dar, dass gegen 14:16 Uhr Nürnberger Fans versuchten, sich den Kontrollmaßnahmenim Eingangsbereich Nord durch Überrennen des Ordnungsdienstes zu entziehen. Dieser Druck, der durch eine größere Fangruppe auf die Ordnerkontrollen entstand, wurde in der von Ihnen beschriebenen Pressemeldung als 'versuchter Stadionsturm' benannt.“

Mal ganz ehrlich, wer von einem Stadionsturm berichtet, der suggeriert dem boulevardpresselesenden Klientel, dass Fans massenhaft gleichzeitig das Stadion geentert hätten, dass Leute die Stadionumzäunung überwunden hätten und dass Anarchie pur geherrscht habe.

Die Verbreitung solcher reißerischen Meldungen durch den Polizeibericht ist aber von der Polizei strategisch durchdacht, muss man doch von den eigenen Verfehlungen ablenken, um in der Allgemeinheit als die Hüter von Ordnung und Sicherheit weiterhin seine polizeilichen Gewaltexzesse zu rechtfertigen.

 

 

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