Es kommt selten vor, dass einem für einen Artikel gleich drei passende Überschriften einfallen. Anlässlich einer Anfrage der RSH an das Bayerische Staatsministerium des Innern ist dieser Fall aber eingetreten.
Zur Sache:
Aufgrund einer Pressemitteilung der Senatspressestelle Bremen, in der verlautbart wurde, dass das Land Bremen als zweites Bundesland nach Rheinland-Pfalz alle von Bremen in der Datei "Gewalttäter Sport" erfassten Personen über ihre Speicherung informiert und im Zusammenhang damit nochmals genau geprüft hat, ob die Einträge auch zurecht erfolgt sind, forderte die RSH am 24 August 2013 das Bayerische Innenministerium auf, es den Ländern Bremen und Rheinland-Pfalz gleichzutun und die von Bayern in der Datei "Gewalttäter Sport" gespeicherten Personen proaktiv über diese Tatsache zu informieren sowie die Rechtmäßigkeit aller Einträge nochmals genauestens zu überprüfen.
Zeitgleich informierten wir den Bayerischen Datenschutzbeauftragten über unsere Initiative und baten im Sinne von Bürgernähe und Transparenz staatlichen Handelns um seine Unterstützung in dieser Sache.
Bereits am 28. August erreichte uns eine Antwort von der Geschäftsstelle des Datenschutzbeauftragten, in der er uns mitgeteilt wurde, dass man es begrüßen würde, wenn das Bayerische Staatsministerium des Inneren unsere Anregungen aufgreift.
Auf eine Antwort vom Innenministerium mussten wir hingegen bis zum 8. Oktober warten. Nach eineinhalb Monaten teilte man uns schließlich mit, dass man keine Veranlassung sähe, an der bisher geübten Praxis, die sich bewährt habe, irgend etwas zu ändern. Schließlich könne jeder, der es wissen möchte, Auskunft darüber einholen, ob er in der Datei "Gewalttäter Sport" gespeichert sei oder nicht. Dass dies in der Praxis nicht so einfach und auch nicht immer erfolgreich ist, worauf wir in unserem Anschreiben bereits hingewiesen hatten, wurde dabei großzügig ignoriert.
Daraufhin setzten wir das Innenministerium davon in Kenntnis, dass der Datenschutzbeauftragte von unserer Initiative ziemlich angetan gewesen war, und baten darum, man möge sich doch mit diesem deswegen in Verbindung setzen und die eigene Position noch einmal überdenken.
Wiederum zeitgleich informierten wir den Datenschutzbeauftragten über die Antwort des Ministeriums und brachten unsere Hoffnung zum Ausdruck, dass sich durch einen Kontakt zwischen beiden Dienststellen eine positive Wendung in der Sache ergeben würde.
Nach acht Tagen kam schon die Antwort vom Datenschutzbeauftragten. Er ließ uns wissen, dass er uns "leider keine weitergehende gesetzliche Verpflichtung der Polizei nennen" könne, "die eine eigeninitiative Auskunftserteilung durch die Polizei einfordert", auch wenn er eine solche aus datenschutzrechtlicher Sicht begrüßen würde.
Ach was? In Nürnberg gibt es die Redewendung: "Des hädd mer der (steinerne Ochs) auf der Fleischbrüggn aa gsachd!"
Genau das ist ja das Problem, dass es in Bayern eine derartige Verpflichtung nicht gibt. Unser Anliegen war es ja eben, eine solche einzuführen.
Mit der Solidarität des Datenschutzbeauftragten war es also doch nicht so weit her wie ursprünglich gedacht.
Das Innenministerium ließ sich diesmal fast zwei Monate Zeit, um uns am 9. Januar endlich zu antworten. Der banale Inhalt der Nachricht lautete, man habe unser Anliegen einer nochmaligen Prüfung unterzogen. Nachdem wir aber keine wesentlichen neuen Aspekte vorbrächten, dürfe man auf die Antwort vom Oktober 2013 verweisen. Man sei nach wie vor der Auffassung, dass sich das bisherige Verfahren in der Praxis bewährt habe und eine Änderung der Verfahrensweise nicht notwendig sei.
In anderen Worten: Das wurde schon immer so gemacht, das machen wir auch weiter so. Und ob das, was die in Bremen oder Rheinland-Pfalz machen, irgendeinen Vorteil für den Untertanen bringt, juckt uns nicht.