Der blamable Auftritt des 1. FC Nürnberg bei dem Pokalderby am 20. Dezember 2011 geriet in der Lokalberichterstattung reichlich ins Hintertreffen.  Stattdessen stürzten sich u.a. auch die Nürnberger Nachrichten (NN) und die Nürnberger Zeitung (NZ) auf den „Platzsturm“. In der sogleich auf der von NN und NZ gemeinsam betriebenen Internetpräsenz www.nordbayern.de veröffentlichten Bilderstrecke "Frankenderby 2011 endet mit Platzsturm" wurden mehrere Fotos veröffentlicht, auf denen Einzelpersonen großformatig abgebildet und nicht unkenntlich gemacht sind, wodurch sie vom Leser problemlos identifiziert werden können. Diese Bilderstrecke ist noch heute aufrufbar und erscheint bei der Eingabe des Begriffs "Platzsturm" im Suchfeld der HP an oberster Stelle.

In der Ausgabe der NZ vom 21. November 2012 wurde im Vorfeld über das diesjährige Derby  berichtet. Auf Seite 3 illustrierte die Zeitung ihren Beitrag "Das brisante Franken-Derby? (K)ein Spiel wie jedes andere" mit dem bildfüllenden Porträt eines jungen Mannes, das beim Platzsturm nach dem Pokalderby im Dezember 2011 entstanden war. Dabei war sein Gesicht gut erkennbar und auch die Augenpartie nicht mit einem Balken versehen.

Wir sehen in beidem eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten, die Ziffer 8.1 des Pressekodex widerspricht. Dort heißt es:

„Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. Mit Rücksicht auf ihre Zukunft genießen Kinder und Jugendliche einen besonderen Schutz. Immer ist zwischen dem
Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen. Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen."

Die Medien haben darauf zu achten, dass betreffende Personen nicht nachhaltig stigmatisiert werden und dadurch Gefahr laufen, private oder berufliche Nachteile unbillig in Kauf nehmen zu müssen.

Die RSH hat NN und NZ aufgefordert, zukünftig den Persönlichkeitsrechten der abgebildeten Personen gewissenhafter Rechnung zu tragen und diese auf den im Internet noch abrufbaren Veröffentlichungen unkenntlich zu machen.

Der Verlag nahm daraufhin Stellung und teilte mit, dass die Bilder der Fotostrecke, als sie aktuell veröffentlicht wurden, einen zeitgeschichtlichen Vorgang abgebildet hätten und deswegen „nach dem Kunsturhebergesetz privilegiert“ wären, es also zulässig gewesen sei sie zu veröffentlichen. Zu einem späteren Zeitpunkt unterlägen die Bilder „dem so genannten Archivprivileg“. Es gebe nach der Rechtsprechung keine Verpflichtung, ständig alle Veröffentlichungen durchzugehen und nicht mehr aktuelle Bilder zu entfernen. Trotzdem war man „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht hierzu“ unserem Wunsch nachgekommen und hatte die im Internet noch abrufbaren Veröffentlichungen unkenntlich gemacht, indem die Gesichter gepixelt wurden.

Leider ging man auf unsere Kritik an dem Foto aus dem Artikel vom 21. November nicht ein, weshalb wir deswegen noch einmal nachsetzten.

In der Antwort darauf hieß es, wir hätten „insoweit Recht, als das Bild per se zunächst nicht das Kriterium der aktuellen Berichterstattung“ erfülle. Es gewinne „jedoch wieder insoweit zeitgeschichtliche Bedeutung als es sinnbildlich für die brisante Stimmung bei dem bevorstehenden Derby Verwendung“ fände.Es sei gerade darum gegangen, „solche wie die abgebildete Szene zu verhindern.“  Damit gewönnen „diese Vorgänge wieder an Aktualität“. Man könne allerdings „in einem solchen Fall durchaus unterschiedlich argumentieren.“ Da die NN und die NZ ihre „eigene Handhabung immer wieder überprüfen“ ,  würde man also „die erfolgte Bebilderung noch einmal in der Redaktion aufgreifen, diskutieren und gegebenenfalls zukünftig anpassen“.

 

 

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