An den

Deutschen Fußball-Bund
z. Hd. H. Hendrik Große Lefert

 

Sehr geehrter Herr Große Lefert,

die Rot-Schwarze Hilfe ( s. http://www.rot-schwarze-hilfe.de/ ) ist eine übergreifende Solidargemeinschaft, die Fans des 1. FC Nürnberg bei Problemen mit Polizei und Justiz unterstützt.

In diesem Zusammenhang ist es für uns selbstredend von grundlegender Bedeutung, über die aktuellen rechtlichen Vorgaben im Hinblick auf Fußballveranstaltungen informiert zu sein.

In den derzeit gültigen "Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten" ist festgelegt, dass bundesweit ausgesprochene Stadionverbote "bei den Spielen der Lizenzligen (Bundesliga und 2. Bundesliga), der 3. Liga, der Regionalligen, des DFB und des Ligaverbandes" Gültigkeit haben. Wie bekannt, steht die Regionalliga unmittelbar vor einer Strukturreform. In deren Maßnahmenkatalog ist die Einrichtung einer "Regionalliga Bayern" vorgesehen, die nicht mehr dem DFB, sondern dem Bayerischen Fußball-Verband unterstehen wird.

Diesbezüglich stellt sich uns und unseren Mitgliedern die Frage, wie es sich zukünftig mit der Gültigkeit bundesweiter Stadionverbote in dieser reformierten Regionalliga verhält.

Über eine aufklärende Antwort würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Rot-Schwarze Hilfe

 

Antwort DFB:

Sehr geehrter Herr ...,

Ihre Anfrage wurde mir zuständiger Weise weitergeleitet. Die DFB-Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten wird auch in der nächsten Saison in den ersten vier Spielklassen ihre Gültigkeit haben. Auf Grund der Regionalligastruktur-Reform wird die oben genannte Richtlinie nach juristischer Prüfung redaktionell angepasst und über die Sicherheitsrichtlinien der Träger der 4. Spielklassenebenen wird eine Anerkennung der teilnehmenden Vereine der DFB-Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten sicher gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Möller

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