Im Mai 2013 spielte der FCN mit ca. 8000 Fans aus Franken in Düsseldorf. In den Abendstunden, wurden nach einer ausgelassenen Siegesfeier in der Düsseldorfer Altstadt und eines eskalierenden Polizeieinsatzes etwa 280 Personen in Gewahrsam genommen.
Nach unseren Erkenntnissen dürften so ziemlich alle in den Gewahrsamskesseln befindlichen Personen in die Datei Gewalttäter Sport eingetragen worden sein. Für den Betroffenen ist diese Eintragung reichlich übel, weil er damit als „Gewalttäter“ gebrandmarkt wird, der in der Regel heftige Probleme z.B. bei Auslandsflugreisen bekommt. Wenn man sich nichts zu Schulden kommen hat lassen, mag man nachvollziehbar nicht besonders gern in diese Datei eingetragen werden. Bei einer so großen Masse an festgesetzten Personen wie in Düsseldorf ist die Wahrscheinlichkeit jedoch sehr groß, dass der größte Teil der Fans nunmehr unberechtigt als Gewalttäter eingestuft ist/wurde.
Das dachte sich auch Joseph Vansmall (Name von der RSH geändert) und schrieb die Polizei in Düsseldorf um Auskunft an, da auch er sich in dem Kessel befunden hatte und er allgemein dafür bekannt ist, alles andere als ein Gewalttäter zu sein – schon eher ein Schreibmaschinentäter für Fanzines. Eingetragen war und ist er aber trotzdem. Überdies sei er der Polizeiinspektion Nürnberg Süd „anlassbezogen“ bekannt.
Was nun im Schriftwechsel gegenüber Josephs Anwalt durch das Polizeipräsidium Düsseldorf vorgebracht wurde. ist sehr bedenklich. Zunächst forderte der Anwalt zur Löschung des Eintrags auf. weil Joseph nichts gemacht habe. Daraufhin erklärte die Polizei, sie habe im Rahmen der Auskunft gegenüber Joseph bereits erklärt, dass nichts gelöscht werde. Joseph ließ nunmehr mitteilen, dass genau die gleiche Behörde anderen anwaltlich vertretenen Personen (und quasi ausschließlich den „anwaltslosen“ Antragstellern nicht) anstandslos die Löschung bewilligt habe. Mit diesem Argument setzte sich der nun eingeschaltete „Datenschutzbeauftragte“ erst gar nicht auseinander, sondern lehnte erneut eine Löschung ab.
Dienstaufsichtsbeschwerde verpufft ohne Wirkung
So wollte sich Joseph natürlich nicht abspeisen lassen und erhob eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen der willkürlichen Behandlung der Anträge auf Löschung.
Daraufhin wurde der Sachverhalt „geprüft“ und die Ablehnung der Löschung für rechtmäßig befunden. Ein unlogisches Muster der Behandlung von Anträgen gebe es nicht.
Hilfesuchend wandte sich Joseph über seinen Anwalt an die Nürnberger SKB, da zumindest diese bestätigen könnten, dass er ein friedliebender Mensch ist. Fehlanzeige. Offenbar wollte man den Kollegen aus NRW nicht in die Quere kommen. Eine Erklärung dafür, warum sich die Düsseldorfer Polizei auf die in Nürnberg berufe, erfolgte nicht, die Formulierung „anlassbezogen“ stamme aus Düsseldorf.
Antworten bleiben einfach aus
Mit dieser Aussage konfrontiert war das Polizeipräsidium Düsseldorf offenbar nicht mehr bereit oder aber auch in der Lage, zu kommunizieren. Auf drei weitere Schreiben an die Behörde erfolgte bis heute keine Antwort.
Der komplette Vorgang stellt augenscheinlich dar, wie bedenklich die Datei und der Umgang damit sind. Die Polizei hat nicht den Hauch eines Beleges dafür, dass sich Joseph rechtswidrig verhalten hat. Einzig die Anwesenheit in dem „Kessel“ genügt ihr, um ihn für lange Jahre als Gewalttäter zu stigmatisieren. Und der Öffentlichkeit wird in den einschlägigen Jahresberichten eine falsche Zahl an gewalttätigen Personen präsentiert.