Nachdem die Verfahren vom Auswärtsspiel im März 2013 in Frankfurt mit der erfundenen Pyrotechnik nunmehr alle abgeschlossen sind, wollen wir der Leserschaft unserer Homepage einen kleinen Zwischenfall aus dem Frankfurter Gerichtssaal während einer Verhandlung ein gutes Jahr später nicht vorenthalten.

Die Verhandlung begann, wie manchmal üblich, damit, dass der Richter den Besucherbereich begutachtete und die Frage stellte, ob denn jemand der Interessierten eventuell als Zeuge in Frage käme. Es waren lediglich fünf Zuschauer in den drei Stuhlreihen anwesend und keiner meldete sich.

Nach der Anklageverlesung durch den Staatsanwalt ging es zügig zur ersten Zeugenaussage - einem Polizeibeamten mit Befehlsgewalt. Dieser berichtete natürlich polizeigewerkschaftsmäßig sehr einseitig von den damaligen Geschehnissen. Ihm sei sogar aufgefallen, dass die Nürnberger Fans „keinen Smalltalk wie üblich mit der Polizei führten“ oder „dass sich die Fans abgeschottet“ hätten. Er gab zu Protokoll, dass es etliche verletzte Polizisten gegeben hätte. Die Frage, warum der Pfeffersprayeinsatz nicht aktenkundig sei, konnte er hingegen nicht beantworten. Er konnte es aber dann in seiner objektiven Art nicht unterlassen, das Verhalten der Nürnberger Fans als „ziemlich extrem, auch für Frankfurter Verhältnisse“ zu beschreiben.

Als die Anwältin mit ihrem Mandanten in einer von ihr angeregten Verhandlungspause den Gerichtssaal zur Besprechung verließ, kam die Stunde des im Zuschauerraum befindlichen SKB K. Schäfer von der Polizei Frankfurt, der in der letzen Reihe mittig zwischen zwei sehr jungen Damen saß. Vorher schon war es dem RSH-Gerichtsbeobachter aufgefallen, dass er den beiden Frauen mit halblauten Erklärungen im Machostil unbedingt imponieren wollte. 

Nun meldete er ohne große Umschweife und etwas überraschend für alle noch im Saal befindlichen Personen, dass der damalige Tag ganz schlimm verlaufen sei, und als er gerade verbal ausholen wollte, fragte ihn der Richter, wer er denn überhaupt sei. Voller Stolz verkündete er seinen Namen und seine SKB-Berufung. Der Richter reagierte aber nicht wie von ihm erhofft, denn er verwies auf die Befragung am Anfang der Verhandlung, ob sich ein Zeuge im Raum befände. Der SKB wollte daraufhin die Sache noch retten und dem Richter erklären, wie wichtig es doch sei, dass er dem Gericht berichte, was denn so ein Fußballnachmittag mit Nürnberger Fans mit sich bringen kann. Der Richter ließ sich jedoch nicht darauf ein und wies darauf hin, dass sich der Angeklagte mit seiner Anwältin nicht im Raum befinde und es eines deutschen Gerichtes nicht würdig sei, wenn ein Zuschauer ohne deren Wissen dem Richter während einer Pause etwas zur Sache erzählen wolle.

Oh weh, dass hatte gesessen, so dass er bis Ende der Verhandlung nicht mehr damit klar kam, dass das Gericht ihn nicht hatte anhören wollen. Dies drückte sich in lautem Schnaufen, Abwinken und einem „viel zu wenig“ bei der Urteilsverkündung (110 Tagessätze à 40 Euro) aus.

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