Der Spieltag in Dortmund am 01.03.2014 war nicht nur in sportlicher Hinsicht eine mittlere Katastrophe. Auch die Behandlung der Nürnberger Fans war wieder einmal unglaublich.
Wie seit Jahren bekannt, herrschen in Dortmund am Gästebereich andere Kriterien als an den übrigen Bundesligaspielorten. Hier ist man nicht gewillt, Probleme zu vermeiden. Vielmehr werden Probleme gezielt und gewollt provoziert. Ein fragwürdiges Zusammenspiel des privaten Ordnungsdienstes und der Polizei ermöglichen eine wiederkehrende Anhäufung von Gewaltausbrüchen und Ungerechtigkeiten gegenüber Gästefans während der gesamten Saison. Das Ordnerpersonal, das u.a. aus älteren Fans von Borussia Dortmund besteht, hat hier offenbar sämtliche Freiheiten, so dass man sich teilweise an einen Schlägertrupp erinnert fühlt, der noch dazu mit Arroganz seine Macht ausüben kann, ohne Folgen befürchten zu müssen.
Wenn sie loslegen und ihr Gegenüber sich wie erhofft provozieren lässt, stehen den Jungs in ihren roten Jacken vermummte und bewaffnete Polizei-Einheiten sofort zur Seite, die dann selbst ordentlich loslegen. So haben beide Gruppen - Ordner sowie Polizisten - offenbar einen Riesenspaß während der gesamten Bundesligasaison.
Auch die Staatsanwaltschaft stützt dieses Zusammenspiel. Selbst eindeutig festgestellte Körperverletzungshandlungen von Ordnern werden nicht verfolgt. „Kein öffentliches Interesse“, beschied sogar der Generalstaatsanwalt.
Am 01.03.2014 wurde diese Problematik noch durch ein Fahnenverbot und ein Verbot von Schalke-Fanutensilien potenziert. Der Angriff auf die ins Stadion wollenden Nürnberger kam unvermittelt, als man angeblich Fahnenstangen entdeckte, die ja verboten waren. Der Eingang wurde blockiert, Ordner und Polizei arbeiteten Hand in Hand und schlugen unverhältnismäßig auf alles ein, was gerade nach einem Gästefan aussah.
Selbst diejenigen, die ihre Arme heben und signalisieren, gar nicht zu wissen, um was es geht, werden mit Schlagstöcken traktiert – auch gegen den Kopf. Es folgt ein Massenabtrieb der im späteren Polizeibericht erwähnten 20 Glubbfans. Diese werden zur Polizeiwache getrieben, mit Schlägen im uneinsehbaren Treppenabgang eingedeckt. Alles zum Wohle der Sicherheit – wird behauptet. Nicht etwa wegen Gewalt, sondern wegen Fanmaterialien.
Doch damit nicht genug. In der Polizei-Pressemitteilung nach dem Spiel wird sogleich von einem „versuchten Stadionsturm“ gesprochen. Den hat zwar keiner der Augenzeugen gesehen. Aber so kann man natürlich von der eigenen überzogenen Härte abgelenken.
Einige, viele, eventuell auch alle Zeitungen übernehmen diese Pressemitteilung als Sensations-Info und verbreiten diese, ohne ihrem pressetechnischen Kodex der Gegenrecherche nachzukommen. Aber wo sollte dies auch erfolgen? Bei dem in Dortmund anwesenden bezahlten Fanpersonal, bestehend aus Fanbetreuung, FCN-Sicherheitsleuten oder gar Fanprojekt Nürnberg? Bestimmt nicht, denn diese arbeiten eng mit der Polizei zusammen und man will doch das gute Bussi-Bussi-Verhältnis nicht mit einer anderen Meinung verärgern, schon gar nicht mit den Hinweis auf das überzogene und bekannte Verhalten von Staatsmacht und Ordnern. Da geht man schon lieber den einfacheren, passiven Weg und verhält sich pro Polizei und vor allem pro Borussia Dortmund. Krisenmanagement und Fanarbeit sieht anders aus, als sich darauf zu beschränken, mit den SKBs rumzualbern und sich alles gefallen zu lassen. Die Glubbfans, die so engagiert gerade in den letzten Wochen mit einer Liebes-Kampagne dazu aufgefordert haben, zusammen zu halten und zu stehen, wurden trotz aller ihrer Bemühungen von der offiziellen Seite allein gelassen.
Bei den weiteren Übergriffen auf Fans während der ewig andauernden Einlasskontrolle und während des Spieles konnten wir beobachten, dass die Leute aus dem Stadion geworfen, Eintrittskarten zerrissen wurden und Nürnberger z. T. von Polizei/Ordnern massiv körperlich angegangen wurden. Alles in schöner Teamarbeit, ohne strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Die inhaftierten Glubbfans erwarten jetzt Strafverfahren und dreijährige Stadionverbote, wobei die Stadionverbote zeitnah ohne Gerichtsverfahren von Borussia Dortmund ausgesprochen werden – das kennt man ja. Die so oft gelobte rechtsstaatliche Unschuldsvermutung zählt hier nicht.
Einen kleinen Erfolg können wir aber dann doch vermelden. Als sich zu Beginn der ersten Halbzeit die Nürnberger Stadionverbotler einer Erkennungsdienstlichen Maßnahme unterziehen sollten, konnte dies von RSH-Anwaltsseite abgewendet werden. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit konnten die Beamten nicht beantworten. Zwar behaupteten sie zunächst etwas von einer durchbrochenen Polizeikette, beließen es dann aber bei einer Feststellung der Personalien. Es fiel ihnen einfach nicht mehr ein, wo diese Tat geschehen sein soll, hieß es dann. Auch so etwas gibt es wohl nur in Dortmund.