Beim Spiel des Glubb in Düsseldorf kam es in der Nacht zu nicht unerheblichem Chaos in der Düsseldorfer Altstadt. Offensichtlich wurden durch eine Vielzahl von Personen Straftaten begangen. Dies ist die eine Seite der Medaille. Die andere ist, dass Berichten zu Folge jeder noch anwesende Glubbfan in einen Polizeikessel zusammengetrtieben wurde. Insgesamt etwa 240 Personen sollen demzufolge in polizeiliches Gewahrsam geraten sein. Von Augenzeugen wird berichtet, dass unter anderem eine Gruppe holländischer Touristen und diverse Anwohner aus der Nachbarschaft betroffen gewesen seien.
Die RSH empfiehlt bereits jetzt, Stadionverbote nicht zu akzeptieren, wenn der oder die Betroffene rein zufällig vor Ort war. Es kann nicht angehen, dass es gängige Praxis wird, einfach alle eingekesselten Personen mit einem Stadionverbot zu überziehen, auch wenn sie frei jeglicher Straftaten oder Gewaltbereitschaft sind.
Rechtlich gesehen gibt die Richtlinie zur Vergabe von Stadionverboten eine solche Sachbehandlung auch nicht her. Klagen gegen etwaige Stadionverbote sind daher nicht – wie sonst so häufig in einer solchen Konstellation – von Anfang an als nicht erfolgversprechend anzusehen.
Sollte einem unserer Mitglieder bei durch Zeugen belegbarem tadellosem Verhalten trotzdem ein Stadionverbot erteilt werden, dann bitten wir um dringende Meldung und werden versuchen, in aller Form Hilfe bei der rechtlichen Abwehr des Verbotes zu leisten.
Für alle braven Bürger da draußen noch der Hinweis, dass es hier darum geht, Unschuldigen zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Richtlinien des DFB verlangen ausdrücklich, dass eine Gewahrsamnahme nur dann zur Verhängung eines Stadionverbotes herangezogen wird, wenn Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des Betroffenen vorliegen.