Wie zu erwarten war, stellte sich die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth schützend vor ihre Polizeibeamten, welche mit überschießendem Verfolgungseifer versuchen, Fußballfans zu kriminalisieren.

Unser Mitglied wurde angeblich als jemand identifiziert, der ein beleidigendes Transparent im Stadion aufgehängt habe. Auf Fotos ist aber eindeutig zu erkennen, wie er zur selben Zeit etwa 15 m entfernt von jener Person auf dem Absperrgitter zwischen Zuschauerblock und Stadioninnenraum steht.

Bei dem offensichtlich falsch identifizierenden Polizeibeamten handelt es sich um einen Nürnberger-SKB (Szenekundiger Beamte). Seit Jahren führt nun dieser SKB einen persönlichen Privatkrieg gegen Fans des FCN und überzieht die gesamte Nürnberger Fanszene mit dubiosen Anzeigen. Gleichwohl leitete er ein Ermittlungsverfahren gegen unser Mitglied ein und veranlasste eine vorgesetzte Polizeibeamtin zur Abgabe eines Strafantrags gegen unser Mitglied.

Oberstaatsanwalt Huber wollte jedoch keinerlei Anhaltspunkte erkennen können, dass der Polizeibeamte oder die Regierungsdirektorin eine bewusste falsche Beschuldigung begangen hätten. Vielmehr sei es für ihn offensichtlich, dass allenfalls eine Verwechslung vorliege. Dem Betroffenen sei ja im übrigen auch eine Gelegenheit eingeräumt worden, sich zu dem Vorwurf, er hätte ein Plakat mit der Aufschrift "Mörder! ACAB“ hochgehalten, zu äußern. Er hätte dabei ja den Irrtum des Polizeibeamten korrigieren können. Dies habe er aber unterlassen. Für eine vorsätzliche Falschbeschuldigung gäbe es daher keine Anhaltspunkte, so dass gegen die genannten Beamten kein Ermittlungsverfahren einzuleiten sei.

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