In der heute eiligst verfassten Pressemitteilung der Stadt Fürth heißt es:

„Als Bestandteil der Gewaltpräventionsmaßnahmen hat die Stadt Fürth nach 2009 deshalb erneut eine sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung erlassen, die sich selbstverständlich nur an diejenigen Fans des 1. FCN richtet, die sich nicht für ein friedliches Fußballspiel interessieren, sondern die Konfrontation suchen. Alle anderen Clubfans dürfen sich frei und ungehindert in Fürth bewegen und sind herzlich willkommen.“

Diese Aussage ist nicht nur widersinnig, da weder die Stadt Fürth noch die Polizei am Aussehen festmachen kann, welches Interesse eine Person hat.

Insbesondere ist die Darstellung mit dem Wortlaut des Bescheids nicht vereinbar. Denn ausreichend, um gegen die Verfügung zu verstoßen, ist es nach dem Tenor des Bescheids, dass sich Glubb-Fans aller Art in der Fürther Innenstadt aufhalten und deshalb- durch die Polizei - befürchtet werden muss, dass sich diese umgehend mit anderen Gruppen zusammenschließen und daraus resultierend exzessive Verhaltensweisen, Aggressionen oder gewalttätige Auseinandersetzungen begehen.

Mit anderen Worten: Jeder, der die Sperrzone betrifft, muss befürchten, dass ein Polizeibeamter diese Voraussetzung bejaht. Die Gewahrsamszelle droht und dadurch auch ein bundesweites Stadionverbot, sowie einen Eintrag in die Datei Gewalttäter Sport.

Offenkundig will die Stadt Fürth jetzt in der Öffentlichkeit zurückrudern. Die Allgemeinverfügung selbst, die der Rot-Schwarzen Hilfe auch mit Begründung vorliegt, spricht eine andere Sprache.

Dort wird die Allgemeinverfügung gerade ausdrücklich damit begründet, dass jeder Glubb-Fan ein Gefährdungsrisiko darstellt. Denn – so die Verfügung –

„Bei derartigen Spielen ist damit zu rechnen, dass aufgrund

>      der ausgelassenen Stimmung und verstärktem Alkoholkonsum,

>      der Anzahl vieler Personen auf engem Raum („Solidarisierungseffekte") und

>      der Anwesenheit rivalisierender, z. T. feindschaftlich gesinnter Fangruppen,

die Hemmschwelle zur Gewaltanwendung gegenüber Dritten stark sinkt.“

Eine Einschränkung für „unfriedliche“ Fans ist nicht enthalten.

 

In der Begründung heißt es zudem ausdrücklich:

„Insoweit wird natürlich nicht verkannt, dass es sich bei den gewaltbereiten Anhän­gern des 1. FC Nürnberg, verglichen mit den übrigen Anhängern des Vereins, um eine, wenn auch zahlenmäßig nicht geringe, Minderheit handelt. Diese Minderheit sucht jedoch die Nähe nicht gewaltbereiter Anhänger, um aus der Menge heraus Gewalt- und Aggressionsdelikte zu begehen und anschließend sich wieder in eine „sichere Deckung" zu begeben.“

Mit anderen Worten, ist allen das Betreten der Stadt verboten.

 

Dies wird auch deutlich aus der Formulierung:

Die Grenzen des Betretungsverbotes umschließen […] den Bereich der Fürther Innenstadt, in dem zu erwarten ist, dass so­wohl Gästefans als auch Fürther Fans nach Spielende feiern werden, so dass es dort mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Aufeinandertreffen gegnerischer Fans kommen wird. Der Innenstadtbereich, insbesondere die Gustavstraße, Waagplatz und Waagstraße hat durch die Aufstiegsfeierlichkeiten der SpVgg Greuther Fürth überregionale Bedeutung als „Feiermeile" erlangt und die dortigen Gaststätten sind bei heimischen Fans jedoch auch auswärtigen Fans als Treffpunkt sowohl vor als auch nach den Spielen sehr beliebt.

Es geht also um normal feiernde Fans. Die Pressemitteilung ist eindeutig nachgeschoben und mit der Bescheidbegründung nicht in Einklang zu bringen.

Wenn die Stadt Fürth ihre Verfügung anders meint, dann muss sie sie zurücknehmen. Erreicht hat die Stadt Fürth Willkür und Rechtsunsicherheit.

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