Die beständige Lobbyarbeit der Hexenjäger, die den Fußball-Anhänger als verkommenes Subjekt mit gigantischem Gefährdungspotenzial darstellen wollen, treibt irrwitzige Blüten.
Bei einem Auswärtsspiel in Dortmund wurde Gaius Altweib (Name von der RSH geändert) von einem Ordner ins Gesicht geboxt. Ohne Grund, ohne Anlass. Eigentlich ist Gaius kein großer Freund von Strafanzeigen, weil er die Auffassung vertritt, dass man nicht auf die Justiz schimpfen darf, umgekehrt aber nach ihr schreit. Von einem Ordner unmittelbar am Stadioneingang ins Gesichts geschlagen zu werden, ist dann allerdings doch nicht mehr hinnehmbar.
Nachdem ihm der Ordner und sein Begleiter nur als „Nummern“ bekannt waren, erstattete er mithilfe des RSH-Anwaltes Strafanzeige gegen Unbekannt. Anders als dies bei Polizeibeamten immer wieder vorkommt, wurden die beiden Ordner auch namentlich ermittelt.
Das beeindruckende Ergebnis: Der zuständige Staatsanwalt verwies den Anzeigeerstatter auf den Privatklageweg. Was bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhebt und Gaius quasi die Rolle der Staatsanwaltschaft zu übernehmen hätte. Als Begründung wurde doch tatsächlich angeführt, dass an der Verfolgung der Straftat kein öffentliches Interesse bestehe, weil es sich um einen die Öffentlichkeit nicht interessierenden Zwist zwischen einem der Ultrasszene zuzuordnenden Fan und einem Ordner handele, also einem rein privaten Streit.
Wie bitte? Nunja, die RSH wäre bereit, zu dieser Auffassung ja zu sagen, wenn ab sofort auch umgekehrte Übergriffe nicht wie üblich kleinlichst verfolgt werden würden. Aber ob in diesem Fall die Staatsanwaltschaft genauso argumentiert hätte, erscheint mehr als zweifelhaft...