Wer gedacht hat, die Nürnberger Printmedien seien bei lokalen Ereignissen vor Ort und geben, wie es ihre journalistische Pflicht wäre, eine neutrale Berichterstattung ab, den müssen wir hiermit schwer enttäuschen! Einen Polizeibericht, der von einer „fehlerlosen bayerischen Polizei“ entworfen wurde, abkopieren kann jeder!

Nürnberger Zeitung: Club: Festnahmen und Prügeleien am Gästeblock

 

Eine interessante Frage zu dem obigen Artikel stellte in den Kommentaren „Peter B.“:

Was war jetzt eigentlich zuerst da? Der Polizeibericht oder dieser Artikel? Wirkt ja verblüffend gut recherchiert...

 

Die Antwort der Nordbayern-Redaktion:

Hallo Peter B., in der Autorenzeile unter dem Artikel steht deswegen ja auch ots (= Polizeibericht)! Schönen Gruß, die Redaktion!

 

Auch Sergio Z. hat dazu eine Meinung:

Na wenns ein Polizeibericht ist, sollte man das deutlich darüber schreiben oder wenigstens im Artikel erwähnen, und nicht mit einem kleinem Kürzel am Textende abkürzen, das kein Normalbürger versteht.

Die Antwort der Nordbayern-Redaktion:

Hallo Sergio Z., ots ist nunmal das deutschlandweite Kürzel bei Polizeimeldungen - aber, Sie haben Recht, das kann tatsächlich nicht jeder wissen. Deshalb finden Sie bei uns unter diesem Kürzel immer den Vermerk "Weitere Meldungen aus dem Ressort: Polizeischlagzeilen". Mit freundlichem Gruß: die Redaktion

 

Die RSH hat dazu in einem Blog folgendes gefunden:

"Es ist nämlich inzwischen alltäglich, dass dem Leser nicht gekennzeichnete Propaganda vorgesetzt wird. Das läuft zum Beispiel über den so genannten “Orginaltextservice” der Deutschen Presseagentur (dpa). Für viel Geld stellen Unternehmen ihre Texte dort ins System ein, die dann nicht als Pressemitteilung, sondern als OTS (Abk. für Originaltextservice) an die Redaktionen geliefert werden. Mit dem neutral wirkenden Kürzel OTS erscheinen die Pressemitteilungen dann in den Blättern. Leider weiß kaum ein Leser, was OTS bedeutet."

 

Und noch eine Erklärung:

"ots ist ein Internet-Nachrichtendienst, über den Unternehmen, Organisationen oder auch Einzelpersonen Nachrichten gegen Bezahlung in verschiedenen Online- und Printmedien verbreiten lassen können. Eine Veröffentlichungspflicht besteht für die angeschlossenen Medien laut ots nicht."

 

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