1. FC Nürnberg – Werder Bremen, 05.11.2021, 18:30 Uhr

Ein RSH-Mitglied meldet telefonisch vor Anpfiff der Begegnung seine Festnahme in der Nähe der S-Bahn-Haltestelle Frankenstadion und berichtet vom Erhalt eines schriftlichen Hausverbotes für das oben erwähnte Spiel. Ein Tageshausverbot, ausgestellt durch die Polizei?

pastedGraphic.pngEin solches Dokument war uns bis zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt. Erste Vermutung von uns war, dass offenbar ein Hausverbot von einem Bevollmächtigten des Veranstalters unterschrieben wurde und um den ganzen mehr Nachdruck zu verleihen, tut man dann scheinbar so, dass es sich um ein polizeiliches Schreiben handle.

Ein halbes Jahr später stellt sich dies für uns als Gewissheit dar, denn der mandatierte RSH-Anwalt bestätigt nach erhaltener Akteneinsicht, dass das Hausverbot nicht von der Polizei ausgestellt wurde.

Nun stellte sich für uns die Frage, welche Person als Bereichsleiter das Hausverbot ausgesprochen hat und ob diese Person die hierfür erforderliche Bevollmächtigung durch den Veranstalter und Inhaber des Hausrechts, den 1. FC Nürnberg, hatte?

Mit dieser Frage, wandte sich am 14.04.2022 der RSH-Anwalt an den Vorstand des FCN in Form eines Briefes. Zwei Wochen später erhielten wir Antwort: „Es ist dabei unerheblich, ob das Dokument durch die Polizei oder den benannten Bereichsleiter des Ordnungsdienstes ausgefüllt bzw. ausgesprochen wird, da der 1. FC Nürnberg die Wahrnehmung seines Hausrechtes auf beide Organisationen übertragen hat.“

Am 06.05.2022 hat sich der RSH-Anwalt nochmals mit einem Brief an den FCN gewendet mit der erneuten Nachfrage, welche Person als Bereichsleiter des Ordnungsdienstes das Hausverbot nun ausgesprochen hat und ob diese Person vom Vorstand als Vertreter des FCN auch die erforderliche Bevollmächtigung hierfür erhalten hat. Insbesondere ergibt sich aus den polizeilichen Unterlagen, dass der Polizei gerade nicht das Hausrecht übertragen und sie nicht zum Ausspruch von Hausverboten ermächtigt wurde.

Zwischenzeitlich schickt der FCN unserem Mitglied einen Antrag auf bundesweiten Stadionverbot. Die bevollmächtigte RSH einigt sich mit der FCN-Fanbetreuung auf das Ableisten von 24 Sozialstunden in einem Tierheim statt bundesweiten Stadionverbot.

Das der FCN Fanbetreuung Ende Juli 2022 vorgelegte Hausverbot und die offenen Fragen konnten nicht beantwortet werden. Für die Fanbetreuung war das Schreiben des Tageshausverbotes auch neu, zudem konnte auch die Unterschrift des Bereichsleiters nicht zugeordnet werden. Der hinzukommende neue Sicherheitsbeauftragte des FCN, glaubte sich an den Fall zu erinnern, sprach von Schwierigkeiten und aggressiven Verhalten am Stadioneinlass. Die RSH argumentiert, dass dies nicht sein kann, denn das Mitglied wurde auf dem Weg zum Stadion festgenommen, auf die Stadionwache gebracht und ist nach seiner Entlassung auf direkten Weg nach Hause gefahren. Wie soll das Mitglied dann am Stadioneingang aggressiv gewesen sein???

Einige Tage nach dem RSH-Besuch bei der Fanbetreuung erhielten wir von dieser folgende E-Mail: „Deine Fragen vor allem hinsichtlich des Tageshausverbotes haben wir weitergeleitet, da es sich um ein laufendes Strafverfahren handelt, erhalten wir hierzu aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Informationen. Wir gehen davon aus, dass offene Fragen des bevollmächtigten Anwaltes zeitnah beantwortet werden.“

Zeitnah heißt beim FCN was genau? Am 21. Oktober 2022 wird der dritte Anwaltsbrief mit der wiederkehrenden Frage an den FCN versendet. Auf diesen Brief wird überhaupt nicht reagiert, so dass die RSH das Problem am 02.11.2022 im Fanbeirat vorbringt. 

Trotz vorheriger Ankündigung als Tagesordnungspunkt, erklärt der FCN-Vorstand, dass er von Anwaltsbriefen wisse, er aber der Meinung sei, dass die Problematik von seinen Mitarbeitern abgearbeitet sei. Auf die RSH-Nachfrage, wen der Vorstand denn bevollmächtigt hat für das Aussprechen von Hausverboten konnte keine Antwort gegeben werden. Man sei aber als FCN gewillt uns innerhalb von zehn Tagen Antwort auf unsere Fragen zu erteilen.

Am 11.11.2022 bekamen wir dann per E-Mail Antwort. Wir machen es kurz, die Antwort wer das Hausverbot ausgesprochen hat und die dazugehörige Bevollmächtigung werden nicht genannt bzw. können nicht vorgelegt werden.

 

Fazit:

Wir gehen nach wie vor von einem ungültigen Hausverbot aus. Dieser Fall spiegelt genau unseren Eindruck von der Arbeitsweise des Vereins wieder. Wenn Problematiken an die höchste Stelle getragen werden und man danach immer noch kein Ergebnis präsentieren kann, dann ist das nur peinlich und hilflos.

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