Info
Rechtsanwältin Dr. Anna Luczak aus Berlin und die Rot-Schwarze Hilfe arbeiten ab sofort zusammen, wenn es um das Thema Datenschutz, -auskunft, -banken u. v. m. geht.
Die erfahrene Anwältin hat zum Thema Polizeidatenbanken eine äußerst interessante Internetseite (https://www.polizeidatenbanken.de/) erstellt, die kompakt, alles Wissenswerte dazu bereithält und darüber hinaus Tipps aus der Praxis gibt, wie im Fall der Fälle am Besten vorzugehen ist.
Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann sich zudem auch an uns wenden. Kontaktiert uns bitte vorzugsweise über E-Mail an
Die neue RSH Info-Broschüre "Verhaltenstipps im Umgang mit der Polizei und weiteren Behörden" in der 4. Auflage ist fertig und kann im Stadion am RSH-Container mitgenommen werden oder digital als PDF-Datei über unsere Homepage gelesen werden.
Link: RSH Info-Broschüre
Wer Broschüren für seine Szene oder Fanclub haben möchte, schreibt uns bitte die Anzahl, die benötigt wird und eine Lieferadresse dazu, wir schicken euch Broschüren gegen eine kleine Spende gerne zu.
Seit Beginn der Saison 2018/19 gibt es im Max-Morlock-Stadion Pfand auf Becher und Flaschen. Das hat die Nordkurve zum Anlass genommen um gleich zu Saisonbeginn für Glubbfan Tobi zu sammeln. Erstklassige 11.580 Euro kamen auf diesem Weg beim Heimspiel gegen Mainz 05 zusammen! Diesen Betrag haben die Rot-Schwarze Hilfe auf 13.000 Euro und der Fanclub „Franken United“ noch einmal um 500 Euro aufgestockt.
Vergangenen Samstag beim Heimspiel gegen Hannover sind die Spendengelder offiziell an Tobi übergeben worden. Tobi und seine Familie sind sehr dankbar und gerührt über die großartige Unterstützung der Glubbfamilie. Ein besonderer Dank gilt auch den Fans von Mainz 05, die sich ebenfalls an der Aktion beteiligt haben. Der Geldbetrag geht in vollem Umfang an Tobi. Seine Familie finanziert dadurch Reha-Maßnahmen, die sie komplett privat bezahlen muss.
Tobi war im Sommer 2010 bei einem Autounfall schwer verunglückt. Seitdem kämpft er sich jeden Tag aufs Neue ein Stück weiter zurück ins Leben. Die Nordkurve hat ihn in den vergangenen Jahren immer wieder mit vielfältigen Aktionen unterstützt.
Danke an alle Spender! Auf geht’s Tobi kämpfen und siegen!
Leider müssen wir auf diesen Wege mitteilen, dass ein Mitglied unserer Fangemeinde von uns gegangen ist.
Am 16.05.2018, verstarb Ammon Detlef, besser als "Deddy" bekannt, nach langer, schwerer Krankheit.
Deddy wurde 47 Jahre alt, er hinterlässt eine 15-jährige Tochter.
Wir wünschen Deddys Familie all die Kraft, die sie in den schweren Stunden jetzt benötigt.
Nachdem das Gesetz hinsichtlich der Pflicht des Erscheinens bei polizeilichen Zeugenvernehmungen geändert wurde, gibt es – wie es zu befürchten war und natürlich im Bereich Fußball – erste Berichte, die weiterhin üble Methoden befürchten lassen.
Wie bereits bekannt, ist es nach der Neuregelung des § 163 Abs. 3 StPO so, dass man nunmehr zu Zeugenvernehmungen bei der Polizei erscheinen muss, wenn diese auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erfolgen. Kommt man dem nicht nach, drohen Sanktionen, wie z.B. ein Ordnungsgeld.
Freilich ist es nach wie vor so, dass man einer Vorladung zu einer Zeugenvernehmung, die rein durch die Polizei veranlasst wurde und nicht auf Anordnung der Staatsanwaltschaft, weiterhin nicht nachkommen muss.
Leider wird von ersten Fällen berichtet, in denen Zeugen – aus welchen Gründen auch immer – einer Vorladung durch die Polizei nicht nachgekommen sind. Wenn man nun glaubt, dass dann ein nächster Schritt wäre, dem Zeugen eine weitere Ladung zu senden, welcher zufolge eine staatsanwaltliche Anordnung zugrunde liegt, verkennt man den (zumindest teilweisen) Umgang der Ermittlungsbehörden mit gesetzlichen Regelungen.