Info
Mit tiefer Trauer hat die RSH vom Tod Peter Schmitts erfahren. Die RSH verliert damit einen Freund, der immer und jederzeit ein offenes Ohr hatte, einen Freund, der sich für die Arbeit der RSH interessiert hat, der erst gefragt und dann geurteilt hat, der sich seine Meinung gebildet und sie kundgetan hat, ohne sich von Meinungsmachern beeinflussen zu lassen.
Wir haben viel von dir gelernt, Peter. Wir verlieren in dir einen väterlichen Ratgeber und der Glubb verliert einen der seinen, der nicht bei jedem Wind davonlief und sich neu orientierte, sondern trotz der mäßig erfreulichen letzten Jahre stets aufrecht für seinen Verein stand.
Peter, du fehlst uns!
Zum Abschluss des Jahres 2014 hat sich die RSH überlegt, wie man sozial Gutes tun kann.
Zwillinge werden im Jahre 2005 geboren, davon ist eins schwerstens behindert. Das gesunde Kind wird mit nach Hause genommen, das mit mehrfach komplexen Fehlbindungen geborene Kind im Krankenhaus zurückgelassen. Nach etlichen Operationen zeigt das Kind nunmehr aber einen immensen Lebenswillen und kämpft für sein weiteres Dasein. Doch wer will ein schwerstbehindertes Kind, das taubstumm ist, auf die Dialyse angewiesen ist und nie ohne Pflege auskommen wird? Eine Krankenschwester und bereits dreifache Mutter adoptierte dieses Kind schließlich, als es ein halbes Jahr alt war, und erlebte in den letzten Jahren ein Ämter-Martyrium: Es gibt für das Kind kaum bzw. keine Unterstützung, das Jugendamt Erlangen-Höchstadt/Aisch hat die Akte des kleinen Mannes geschlossen, Sozialamt, Krankenkasse verweisen auf den Klageweg bei den Sozialgerichten. Die Mutter, die in der Zwischenzeit nun selbst krank wird, ist nervlich und finanziell am Ende. Man lässt die Familie von Seiten der tollen „Wir helfen allen“-Gesellschaft allein.
Grund genug für uns als Solidargemeinschaft, der Mutter eine Geldspende zu überreichen und - was in unseren Augen viel wichtiger ist - der Allgemeinheit mal die Augen zu öffnen, dass Deutschland auch im Jahre 2015 manche Probleme einfach vergisst, nämlich seine eigenen Kinder!
Aufgrund zahlreicher Anfragen der letzten Tage zur erfolgreichen Klage eines Mitglieds der Rot-Schwarzen Hilfe gegen den FC Bayern München geben wir an dieser Stelle die kurze Zwischeninformation, dass das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Die Rot-Schwarze Hilfe wird ihre Linie weiter verfolgen, erst nach rechtskräftigem Abschluss von Verfahren über diese zu berichten. Wir bitten daher noch um etwas Geduld.
https://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2014/04562/index.php
Bei Ratenzahlung bitte unbedingt beachten:
Sollte bei einer gewährten Ratenzahlung für eine Strafe eine Lücke entstehen, so dass z. B. in einem Monat nicht oder verspätet bezahlt wird, kann die Staatsanwaltschaft die zinslose Ratenzahlung kippen. Dass würde dann für den Betroffenen heißen, dass dieser den offenen Betrag innerhalb weniger Tage sofort bezahlen muss. Sonst droht die Ersatzhaft!
Bei Zahlungsschwierigkeiten ist es daher dringend erforderlich, sofort mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt zu treten und eine Lösung zu vereinbaren.
Klage eines Fußballanhängers gegen den Einsatz von Pfefferspray und vergleichbaren Kampfstoffen durch Polizeibeamte des Freistaats Bayern sowie der Bundesrepublik Deutschland
Klagegegenstand:
Der Kläger begehrt mit seinen Klagen die künftige Unterlassung des Freistaates Bayern/der Bundesrepublik Deutschland, chemische Kampfstoffe, die nach dem Abkommen über biologische Waffen von 1972 in internationalen Konflikten nicht eingesetzt werden dürfen und verboten sind, gegen seine Bürger und insbesondere ihn, den Kläger, einzusetzen.
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