Die Stadt Nürnberg hat zum 01.01.2020 die Stadionverordnung (nicht zu verwechseln mit der Stadionordnung des FCN) umfangreich erweitert.
Die Änderungen und die Gründe hierfür ergeben sich aus der Vorlage an den Stadtrat für die Sitzung am 19.12.2019.
Wir möchten hiermit ausdrücklich auf den §1 StadionVO hinweisen. Hier wurde der Geltungsbereich genau festgelegt (siehe auch Link Geltungsbereich) und bei §5 Abs. 2 Ziffer 5 StadionVO ist das Mitführen von Behältnissen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material bestehen, verboten.
Dies hat vor allem für die Fans Auswirkungen, die in jahrelang, gewohnter Weise ihre Bierflaschen mit zum Stadion gebracht haben, um diese dort zu konsumieren. Die Polizei hat bei den letzten Heimspielen, die Anhänger die von den Neuerungen nichts mitbekommen haben, bereits in ihrer üblichen Art darauf hingewiesen.
Vorstandschaft Rot-Schwarze Hilfe
Link zur StadionVO, 320.723, gültig ab 01.01.2020:
https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/3/320/320_723.pdf
Link zum §1 StadionVO, Geltungsbereich:
https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/3/320/320_723akarte.pdf