Bei Ratenzahlung bitte unbedingt beachten:
Sollte bei einer gewährten Ratenzahlung für eine Strafe eine Lücke entstehen, so dass z. B. in einem Monat nicht oder verspätet bezahlt wird, kann die Staatsanwaltschaft die zinslose Ratenzahlung kippen. Dass würde dann für den Betroffenen heißen, dass dieser den offenen Betrag innerhalb weniger Tage sofort bezahlen muss. Sonst droht die Ersatzhaft!
Bei Zahlungsschwierigkeiten ist es daher dringend erforderlich, sofort mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt zu treten und eine Lösung zu vereinbaren.