Klage eines Fußballanhängers gegen den Einsatz von Pfefferspray und vergleichbaren Kampfstoffen durch Polizeibeamte des Freistaats Bayern sowie der Bundesrepublik Deutschland
Klagegegenstand:
Der Kläger begehrt mit seinen Klagen die künftige Unterlassung des Freistaates Bayern/der Bundesrepublik Deutschland, chemische Kampfstoffe, die nach dem Abkommen über biologische Waffen von 1972 in internationalen Konflikten nicht eingesetzt werden dürfen und verboten sind, gegen seine Bürger und insbesondere ihn, den Kläger, einzusetzen.
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