Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 03.04.2014 eine Sachverständigenanhörung in einer gemeinsamen Sitzung des Innen- und des Sportausschusses durchgeführt. Zu dieser hat er auch einen RSH-Anwalt, der auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte ist, als Experten geladen. Hintergrund war ein Antrag der „Piraten“-Fraktion.

Diese hatte eine Reform der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) insbesondere auch im Hinblick auf den Jahresbericht Fußball beantragt. Bevor über diesen Antrag entschieden wird, wollten die Abgeordneten zunächst im Rahmen der Sachverständigenanhörung klären, ob eine derartige Reform notwendig sei. Eine Entscheidung wird in einigen Wochen erwartet.

Während die Vertreter der ZIS und der Polizeigewerkschaft DPolG die ZIS und ihren Bericht verteidigten, betonte der RSH-Anwalt die grundsätzlichen Zweifel an dem Jahresbericht, insbesondere die Irreführung der Öffentlichkeit. Er nahm die Anhörung aber auch zum Anlass, auch die übrigen Aufgaben und Tätigkeiten der ZIS zu hinterfragen. Er kritisierte die stigmatisierende Datei Gewalttäter Sport und insbesondere die Praxis der Dateneintragung, der fehlenden Transparenz und der Schwierigkeit der Datenlöschung. Er betonte auch, dass für eine massenhafte Weiterleitung von Daten zur Verhängung von Stadionverboten keine ausreichende Rechtsgrundlage bestehe und man verstärkt Rechtsmittel gegen Datenspeicherungen und -weiterleitungen empfehlen werde.

Die ZIS kündigte an, aufgrund der Kritik an ihrem Bericht auszuweisen, ob Verletzungen durch Pyrotechnikverwendung oder Pfeffersprayeinsatz hervorgerufen wurden.

 

Landtag NRW: Jahresbericht Fußball: Fehlt die wissenschaftliche Aufbereitung?

 

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