Am 21.04.2013 wurde der Container der Rot-Schwarzen Hilfe im Max-Morlock-Stadion aufgebrochen und offenkundig auch durchsucht. Nun wird sich das Amtsgericht mit dem Fall befassen. Wie berichtet hatte die Rot-Schwarze Hilfe Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, nachdem eine Aufklärung des Vorfalls nicht erfolgt war. Zunächst war versucht worden, mit der Stadionbetreibergesellschaft und dem 1. FC Nürnberg eine Klärung des Sachverhalts herbeizuführen. Dies ist nicht gelungen. Zwar steht fest, wer sich Zugang zu dem Container verschafft hat. Allerdings wurden wir und auch das ebenfalls betroffene Fanprojekt immer wieder mit verschiedenen Versionen bedient, wie es zu dem Aufbruch kam. Die offizielle Darstellung war, das Schloss der Außentüre habe ausgewechselt werden sollen. Es sei nur vergessen worden, die Betroffenen hiervon zu unterrichten. Fest steht jedoch, dass auch die Innentüren mit einem sogenannten Dietrich geöffnet wurden. Es wurde somit nicht nur das Außenschloss ausgetauscht, denn dazu muss man nicht weitere Türen ohne Erlaubnis öffnen. Und es zeigte sich, dass auch die Innenräume durchwühlt waren: Schubladen waren geöffnet, Gegenstände lagen auf dem Boden. Auch dies passt nicht zu der Behauptung, nur ein Schloss an der Außentüre sei gewechselt worden.
Nachdem ein erstes Gespräch nach dem Aufbruch keine ausreichende Aufklärung zu Tage brachte, sondern immer weitere Versionen in den Raum gestellt wurden, die sich inhaltlich widersprachen, sah sich die RSH gezwungen, Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen. Sie teilte dies jedoch, um eine solche Anzeige vermeiden zu können, vorab dem 1. FC Nürnberg mit und bat zuvor um ein weiteres Gespräch. Dies wurde jedoch vom Verein abgelehnt.
Nun forderte die Staatsanwaltschaft im Zuge des Ermittlungsverfahrens die RSH auf, zunächst zivilrechtlich das Nutzungsrecht durch ein Verfahren beim Amtsgericht zu klären. Die RSH wandte sich daraufhin erneut an den Vorstand des 1. FC Nürnberg. Ziel war wiederum, den Sachverhalt aufzuklären und einen weiteren Rechtsstreit zu vermeiden. Die recht überschaubare Bitte war, der Verein möge klarstellen, dass das Nutzungsrecht an dem Container für den Zeitraum der Überlassung ausschließlich der RSH bzw. dem Fanprojekt zustand. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn auch im Mietrecht steht das Hausrecht an der Wohnung ausschließlich dem Mieter zu. Weder darf der Eigentümer Schlösser auswechseln, noch Innenschlösser öffnen - geschweige denn den Inhalt der Räumlichkeiten durchsuchen. Anders war es bei den Containern auch nicht. Wenn einem Nutzer Schlüssel für die Innenräume überlassen werden, dann deshalb, um den Raum versperren zu können und den Zutritt Dritter zu untersagen. Diese Türen dürfen natürlich nicht einfach mit einem Dietrich geöffnet werden.
Dieser Bitte nach Klarstellung wollte der Verein jedoch nicht nachkommen und lehnte eine Bestätigung des Nutzungsrechts ab. Er zwang die RSH dazu, nun eine Feststellungsklage beim Amtsgericht Nürnberg anhängig zu machen und dies der Staatsanwaltschaft nachzuweisen. Dieses Verfahren beim Amtsgericht wurde mittlerweile eingereicht.
Die RSH hat alle ihre beabsichtigten Schritte, die sie sich nicht leicht gemacht hat, vorab kommuniziert - einschließlich konkreter Gesprächsangebote. Anstatt Transparenz zu zeigen, wurde die RSH jedoch gezwungen, weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Das ist bedauerlich. Mittlerweile wird kolportiert, die RSH habe den Verein verklagt und das Vorgehen schädige den Verein. Richtig ist dagegen, dass zunächst einmal widerrechtlich in den Container eingedrungen wurde und die RSH bei dem Versuch, den Vorgang aufzuklären, offenkundig mit der Unwahrheit bedient wurde. Alle weiteren Versuche zur Sachverhaltsaufklärung wurden barsch zurückgewiesen. Nur durch dieses Verhalten wurde eine Klage förmlich erzwungen. Wenigstens das sollte man in der Öffentlichkeit von Vereinsseite dann aber auch zutreffend darstellen. Noch einfacher freilich wäre es, einfach Klartext zu reden und die Sache aufzuklären.