Das Betretungsverbot der Stadt Fürth für den 24.11.2012 kann nicht vollzogen werden. Nach dem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts wurde mittlerweile auch eine Hauptsacheklage eingelegt. Dadurch wurde die Vollziehbarkeit der Allgemeinverfügung verhindert. Die Stadt Fürth hat dies gegenüber dem zuständigen RSH-Anwalt bestätigt. Nach ihrer eigenen Internetseite hat die Stadt Fürth auf eine Beschwerde gegen die Eilentscheidung verzichtet.

Das Verwaltungsgericht sah die Gefahr, dass diese Tatbestandsvoraussetzungen von verschiedenen Vollzugsbeamten unterschiedlich eingeschätzt werden können, je nachdem, ob die Tatbestandsvoraussetzungen eher großzügig oder eher streng ausgelegt werden. Es folgte daher der Argumentation der Antragstellerin, dass die Polizeibeamten vor Ort willkürliche Entscheidungen treffen könnten, wenn die Allgemeinverfügung bestehen bleiben würde.

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