So lautete die Überschrift eines Artikels in den Nürnberger Nachrichten vom 29. März. Darin ging es zwar nicht in irgendeiner Weise um Fußball. Vielmehr hatte eine junge Frau für ihren Freund angeblich falsch ausgesagt. Die in der Schlagzeile getroffene Aussage gilt aber grundsätzlich - unabhängig vom vorliegenden Tatbestand.

Um eventuelle zukünftige Betroffene, die möglicherweise beabsichtigen könnten, einem Kumpel durch eine "Gefälligkeitsaussage" vor Gericht oder vor der Staatsanwaltschaft beistehen zu wollen, vor schwerwiegenden Konsequenzen zu bewahren, sei auf die folgenden rechtlichen Gegebenheiten hingewiesen:

- Angeklagte dürfen vor Gericht lügen - Zeugen nicht!

- Wer als Zeuge vor Gericht lügt, macht sich der Falschaussage, möglicherweise auch in Tateinheit mit (versuchter) Strafvereitelung schuldig.

- Wenn ein Zeuge vereidigt wird und eine falsche Aussage beeidet, ist das ein Meineid. Ein Meineid wird mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr geahndet.

- Eine uneidliche vorsätzliche Falschaussage zieht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Monaten nach sich.

- Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben Zeugen lediglich, wenn sie mit dem Angeklagten nahe verwandt oder verschwägert bzw. verheiratet oder verlobt sind.

- Ein Aussageverweigerungsrecht haben Zeugen, wenn sie sich durch die Aussage selbst einer Straftat beschuldigen müssten. Das gilt aber nicht immer für eine komplette Aussage, sondern ggf. nur für einzelne Fragen.

- Jeder Zeuge hat das Recht, einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand mit zur Gerichtsverhandlung zu nehmen. Insbesondere wenn unklar ist, ob ein Aussageverweigerungsrecht besteht, ist das auch dringend zu raten.

 

Was auch jeder wissen muss:

- Es genügt nicht, dass Zeugen auf frühere Aussagen - etwa bei der Polizei - verweisen. Das Gericht ist per Gesetz gehalten, sich eine eigene Meinung über die Aussagen des Zeugen zu bilden und muss diese demzufolge vor Ort hören.

PS: Die in dem dem Presseartikel zugrundeliegenden Fall Verurteilte hatte übrigens nicht einmal eine falsche Darstellung des Tathergangs gegeben, sondern "lediglich" gesagt, sie habe rein gar nichts gesehen. Die Zeugenaussagen mehrerer Polizisten, die behaupteten, sie müsse - so wie sich

der Fall abgespielt habe - etwas gesehen haben, reichten dem Richter für eine Verurteilung zu acht Monaten auf Bewährung und 80 gemeinnützigen Arbeitsstunden.

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