Betrifft diesen Artikel:
Die RSH rät: Umlegung von Verbandsstrafen anwaltlich prüfen lassen
Meine Meinung:
Traurig, das hier wieder mal nicht kapiert wird, dass Fans dieser Art dem Verein schaden!
Wieso sollte der Verein Tausende Euros für solche Idioten zahlen? Er soll es nicht. Und ich bin langjähriger Clubberer und brauche nicht solch einen Mist vertreten. Traurig, bisher habe ich an die RSH geglaubt, aber dieser Artikel enttäuscht mich. Solange Pyrotechnik nicht legal ist, ist so eine Meinung unvertretbar. Hat euch das Bochum-Spiel nicht gereicht? Was, wenn dabei einer ums Leben gekommen wäre?
Es gibt im Übrigen Möglichkeiten, das Geld auf Jahre abzuzahlen. Und beim Fürther gibt es keinerlei Beweise, dass es mit der Inrechnungsstellung von Kräuter zu tun hatte. Man könnte jedenfalls dazuschreiben "es wird vermutet".
Fazit: Wer Mist baut, soll auch dafür bezahlen.
Viele Grüße
Antwort RSH:
Selbstverständlich muss ein Schädiger für den durch ihn schuldhaft verursachten Schaden gerade stehen.
Der Unterschied hier ist, dass die Verbandsstrafe nicht einen "direkten Schaden" darstellt und der Zweck der Strafe auch nicht ist, einen regressfähigen Schadensposten zu errichten, sondern den Verein zur Intensivierung der Sicherheitsvorkehrungen bewegen soll.
Das konterkarieren die Vereine, wenn sie es behandeln, als hätte ihnen jemand eine Sitzschale kaputt gemacht. Man darf nicht vergessen, dass das Herumrennen auf der Aschenbahn per se erst einmal keinen materiellen Schaden auslöst. Der entsteht deshalb, weil die Vereine sich den Verbandsregeln unterworfen haben.
Wenn ein Herr A mit einem Herrn B ausmacht, wenn bei ihm etwas passiert, zahlt er (A) dem anderen (B) eine Vertragsstrafe, kann das auch nicht einfach einem Herrn C angelastet werden, der für den bei A geschehenen Vorfall verantwortlich ist. Das wäre, wenn man davon ausgehen wollte, dass die Strafe weitergegeben werden darf, möglicherweise ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter.