Aufgrund eines aktuellen Falles weisen wir darauf hin, dass wir säumigen Beitragszahlern jede Unterstützung verwehren. Wer einen Engpass hat, kann jederzeit mit uns eine Regelung treffen, die Vogel-Strauß-Taktik akzeptieren wir nicht. Zum Hintergrund: Ein Mitglied hatte in Sinsheim Schwierigkeiten, weil er Quarzhandschuhe mit sich führte. Obwohl es sich hier um ein rechtlich sehr streitbares Thema handelt, bei dem man mit guten Gründen auch von einer Straffreiheit ausgehen kann, musste der Betroffene letztlich einen Strafbefehl akzeptieren. Er hatte seinen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt und konnte aus eigenen Mitteln nicht den Vorschuss für einen Anwalt aufbringen. Gerade da, wo normalerweise die RSH helfen sollte, konnte sie es diesmal nicht, weil in einer Solidargemeinschaft jeder sein Scherflein beitragen muss – wenn er das nicht tut, kann man ihm auch nicht helfen!

 

 

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