Die elementare Arbeit einer Fanhilfe ist die Bearbeitung von Fällen, in denen Fans Opfer von Polizeigewalt werden. In der Regel kommen die Täter in Uniform ungestraft davon.

In ganz wenigen Fällen jedoch hat der aussichtslose Kampf gegen Polizeigewalt manchmal auch ein anderes Ergebnis vorzuweisen. Als ein Beispiel eines solchen Erfolges kann die Arbeit der Fananwältin Waltraut Verleih, Fachanwältin für Strafrecht, aus Frankfurt am Main dienen.

Beim Euro-League-Heimspiel am 21.02.2019 gegen Schachtar Donezk wurde ein Frankfurter Fan durch die eingesetzte Polizeieinheit (BFE) schwer verletzt. Es handelt sich um den Vorfall an der Bande bei Sekunde 37:

Die Bevollmächtigte des betroffenen Fans, Frau Rechtsanwältin Waltraut Verleih, hatte hierzu bereits im letzten Jahr zu diesem Vorfall berichtet:

Faszination Fankurve: Das Land Hessen wurde rechtskräftig verurteilt


Nunmehr gibt es erneut positive Neuigkeiten von diesem Vorfall zu berichten:

Neue Pressemitteilung von Rechtsanwältin W. Verleih:

Zur Erinnerung: Am 21.02.2019 spielte Eintracht Frankfurt in der Europa League gegen Schachtar Donezk.

Nach einer unnützen und erfolglosen Durchsuchung des Stadions protestierten Fans gegen den Hessischen Innenminister Peter Beuth mit einem Transparent, welches die BFE 28/68 des PP Frankfurt sicherstellte, wegen des Verdachts der Beleidigung. Wegen des Transparents hat es allerdings weder eine Strafanzeige gegeben, noch einen Strafantrag.

Nachdem das Transparent bereits sichergestellt war, wurde ein Fan von Eintracht Frankfurt, der ruhig an der Bande stand mit so roher Gewalt über die Bande gestoßen, dass der betreffende Fan einen Lendenwirbelbruch erlitt.

Den Schlag über die Bande, haben 2 Beamte der BFE 68 zu verantworten.

Nachdem das Landgericht Frankfurt bereits mit Urteil vom 26.02.2020 das Land Hessen zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt hat (2-04 O 289/19), hat der Vorfall nun auch ein strafrechtliches Nachspiel für zwei Polizeibeamte der Frankfurter BFE 68: Eine Anklage und Hauptverhandlung wegen Körperverletzung im Amt. 

Im Rahmen einer rechtlichen Erörterung hat das Amtsgericht Frankfurt in der Hauptver-handlung am 23.04.2021 deutlich gemacht, dass es umfassend von einer Strafbarkeit der beiden Beamten ausgeht. Aufgrund einer Absprache wurde das Verfahren sodann vorläufig eingestellt, nachdem die beiden angeklagten Beamten sich einverstanden erklärt haben, eine hohe Geldauflage zu entrichten.

Rechtanwältin Waltraut Verleih

Frankfurt, den 23.04.2021 

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.