Hoppla! Wer hätte das gedacht? Ein SKB hat einen Glubbfan vor großem Ungemach bewahrt. Während die szenekundigen Beamten in der Regel ja dazu beitragen, szenezugehörige Straftatverdächtige zu identifizieren und zu überführen, hat es sich diesmal gezeigt, dass das Ermitteln entlastender Beweise, das die Behörden nach dem Gesetz ebenfalls vorzunehmen haben, in der Praxis tatsächlich die Rettung darstellen kann.

Was war geschehen? B. Katzer (Name von der RSH geändert) hat ein Stadionverbot. Trotzdem soll er nach den Angaben eines Ordners innerhalb des Stadionbereiches gewesen sein und dort ein Körperverletzungsdelikt begangen haben. Das jedenfalls behauptet der Ordner in seiner polizeilichen Vernehmung. Er kenne Katzer von früheren Vorfällen und dieser sei ganz klar der Täter. Allerdings: B. hielt sich die ganze Zeit unter Beobachtung eines SKB außerhalb des Stadions auf. Er hat also ein kaum zu toppendes Alibi.

Das Verfahren gegen Katzer wurde eingestellt. Blieb noch die dreiste Behauptung des Ordners, der auch nach Konfrontation durch die Polizei mit den Feststellungen des SKB bei seiner Behauptung blieb, es habe sich im Stadion klar um B. Katzer gehandelt.

Die in der Folge erstattete Strafanzeige gegen den Ordner wegen  falscher Verdächtigung blieb aus uns nicht verständlichen Gründen ohne Erfolg: Ein Ordner „ irrt sich“ versehentlich, korrigiert seine Behauptung trotz eindeutiger Faktenlage nicht. Im Gegenteil belastet er weiterhin einen Unschuldigen. Dass er mit seiner - wie wir es nennen - Lüge straffrei ausgeht, können wir uns nicht erklären.

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