Ein Telefonanruf von RSH-Mitglied Felix M. (Name von der RSH geändert) löste für diesen, eine Vielzahl unangenehmer polizeilicher Maßnahmen aus. Was genau war passiert? Felix M. wollte seinen Freund per Handy erreichen – was jedoch nicht möglich war, denn der Freund wurde gerade wegen eines vermeintlichen Raubdeliktes auf der Polizeiwache verhört.
Durch Sicherstellung und Auswertung des Mobiltelefon des Freundes, wurde auch der verpasste Anruf von Felix durch die Polizei erfasst. Die Polizei kombinierte nunmehr, dass wohl der anrufende Felix, bestimmt auch bei dem Raubdelikt dabei war.
So bekam Felix nach fast neun Monaten eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter und eine Einladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung gem. §81b StPO.
Der mandatierte RSH-Anwalt, zeigte sich nunmehr bei der Polizei als dessen Verteidiger an und stellte erstmal Antrag auf Akteneinsicht, sowie erteilte er der erkennungsdienstlichen Maßnahme eine Absage.