Abgeschlossene Fälle
Gustav Gockel (Name von der RSH geändert) fuhr Ende Oktober 2019 mit seinem Fahrrad auf einem Radweg in der näheren Nürnberger Umgebung. Mit Musik an den Kopfhörern und gut gelaunt, klebte der Heranwachsende einen Aufkleber mit FCN-Bezug an ein Verkehrsschild und wurde prompt von einer Zivilstreife dabei beobachtet.
Es folgte, was folgen musste: 10,00 EUR Ordnungsgeld für Radfahren mit Kopfhörern, eine Rechnung vom staatlichen Bauamt Nürnberg in Höhe von 155,99 EUR für die Beseitigung des Aufklebers und eine Anklageschrift mit dem Hinweis, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung von Amts wegen für geboten hält.
In Anbetracht der zu erwartenden Strafe einiger Sozialstunden und der Zahlung der Reinigungskosten, verzichtete das RSH-Mitglied auf die Mandatierung eines Anwaltes.
Im Gerichtsverfahren Mitte Januar 2020 zeigte sich dann, welch einfaches Spiel ein Richter mit einem jungen Menschen hat, der ohne Anwalt vor Gericht erscheint, seine Tat zugibt und sich offen den Fragen des Gerichts stellt. Aus scheinbar unbedeutsamen Fragen für den Angeklagten wurde nämlich eine gerichtliche Auflage konstruiert.
Im Juni 2019 überklebte Karsten Müller (Name von der RSH geändert) am Nürnberger Handwerkerhof gegen 20 Uhr drei angebrachte Aufkleber an den dort aufgestellten Fahnenmasten von Vereinen, die dem lokalen Fußballverein 1. FC Nürnberg nicht angehörten.
Karsten Müller war zuvor ins Visier einer zivilen Einsatzgruppe geraten, da er ein T-Shirt mit dem Aufdruck 1312 trug – so konnten die Beamten auch die Tat im Zusammenhang mit den Aufklebern beobachten.
Die zivilen Beamten observierten den Täter mindestens eine Stunde bis zum Eintreffen der von Ihnen verständigten uniformierten Streife. So konnte der Täter zwischen 21 Uhr und 21:26 Uhr einer Personenkontrolle durch zwei Beamte unterzogen werden. Nach Entlassung des Täters, wurden die drei angebrachten Aufkleber von den Beamten fotografiert.
Einer der uniformierten Beamten hielt daraufhin eine telefonische Rücksprache mit einem Kriminalhauptkommissar (KHK) vom Kriminalfachdezernat über das weitere Vorgehen. Dieser KHK fragte dann bei der der Staatsanwaltschaft (StA) nach, was zu beachten sei. Die StA teilte mit, dass eine Sachbeschädigung nur vorliege, falls die Aufkleber nicht ablösbar seien.
Einen eher ungewöhnlichen Fall hatte die Rot-Schwarze Hilfe (RSH) zu bearbeiten. Ein Mitglied kam mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch vom Spiel am 04.05.2019 aus Wolfsburg zurück und dadurch war eine juristische Frage zu klären:
Liegt ein Hausfriedensbruch vor, wenn ein Fan mit gültiger Eintrittskarte das Stadion durch ein Drehkreuz betritt, sich danach aber teilweise der Kontrolle durch den Ordnungsdienst entzieht? Die Polizei in Wolfsburg sah einen Hausfriedensbruch vorliegen und auch die bevollmächtigte Dame beim VfL Wolfsburg unterstützte die Sache. So wurde innerhalb der Dreimonatsfrist, am 14.05.2019, ein Strafantrag der geschädigten Institution VfL Wolfsburg unterschrieben.
Zuvor wurden die Videos der Stadionkamera, die u. a. den Gästeeinlassbereich filmen, ausgewertet, das Bildmaterial aufgearbeitet, nach Nürnberg geschickt und hier von den Nürnberger szenekundigen Beamten begutachtet. Danach folgten noch zwei Zeugenbefragungen und fertig war die Ermittlungsakte. Das Anzeigenvolumen mit Gewalttaten rund um den Fußball hatte einen statistischen Eintrag mehr. Bereits am 21.06.2019 war dann die mit Belastungseifer behaftete Polizei Wolfsburg wieder etwas klüger, denn der Oberamtsanwalt der Staatsanwaltschaft Braunschweig stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Erfüllung des Straftatbestandes des Hausfriedensbruchs ein.
Das Auswärtsspiel am 06.08.2016 in Dresden bleibt vielen Fans des 1. FC. Nürnberg lange in schlechter Erinnerung. Nicht das Endergebnis von 1:1 sorgte für Unmut bei den 3.000 Gästefans, sondern eine Maßnahme der Polizei, die das Abwandern/Verlassen des Stadions absichtlich für lange Zeit blockierte. Wir berichteten damals schon auf unserer Homepage: Horror-Auswärtsspiel für Fans des 1. FC Nürnberg in Dresden
Was war passiert?
In Dresden werden Gästefans, die mit Bussen anreisen, weit vor Dresden von der Polizei abgefangen und auf einen weit abgelegenen Busparkplatz geleitet. Von dort aus geht es dann mit sogenannten Shuttlebussen zum Stadion. Hierbei ist es so, dass die Busse in eine Art Schleuse vor den Gästebereich gebracht werden, der mit zwei Toren, Zäunen und massenhaft Polizei so gesichert ist, dass man sich nur noch in das Stadion über einen verengten Weg begeben kann. Zugfahrende oder Fans, die mit dem PKW anreisen, müssen auch diesen Käfig über den einzigen Zugang, in den die Busse einfahren, betreten. Nach dem Spiel müssen dann die Busfahrer auf einen Shuttlebuskonvoi warten, der immer aus Blocks von drei Bussen besteht, so dass nur ca. 200 Fans gleichzeitig mit den Bussen den Bereich verlassen können.
In Oberfranken gibt es besonders eifrige Polizeibeamte. Das Handeln eines Beamten qualifizierte das Verwaltungsgericht Bayreuth nun in einer rechtskräftigen Entscheidung als willkürlich. Dieser läutete am Nachmittag des 15.04.2016 unangekündigt an der Türe von RSH-Mitglied Philipp Mayer (Name geändert) und stellte allerlei Fragen: „Fahren Sie zur EM? Welchem Verein gehören Sie an?“ Auch die Handynummer wollte er wissen. Philipp beendete sofort das Gespräch und kündigte Post vom Anwalt an.
Der eingeschaltete RSH-Anwalt schrieb an die zuständige Polizeiinspektion Lichtenfels mit der Aufforderung, die Rechtsgrundlage für die Maßnahme mitzuteilen. Daraufhin teilte der Leiter der Polizeiinspektion Lichtenfels dem Anwalt mit: Der Besuch habe dazu gedient, mögliche Erkenntnisse im Hinblick auf bevorstehende Nationalmannschaftsspiele „in Berlin und München“ zu gewinnen. Eine schwer nachvollziehbare Begründung: Weder war das Mitglied jemals im Zusammenhang mit Nationalmannschaftsspielen in Erscheinung getreten, noch ist es unerklärlich, weshalb man sich nach der EURO in Frankreich erkundigt, wenn es um Spiele in Berlin und München gehe. Es habe ein Lagebild erstellt werden sollen im Hinblick auf die bevorstehende Europameisterschaft, so die Begründung.
Der Anwalt erhob Dienstaufsichtsbeschwerde, weil der Vortrag abenteuerlich klang. Doch nun wurde es erst richtig sonderbar. Das Polizeipräsidium Oberfranken antwortete auf die Beschwerde, dass die Auskunft aus Lichtenfels falsch gewesen sei. Diese sei zu korrigieren. Das Ganze sei doch keine Maßnahme zur Informationsbeschaffung hinsichtlich irgendwelcher Länderspiele in München und Berlin gewesen, sondern zur Gefahrenabwehr hinsichtlich eines Risikospiels zwischen Polen und Deutschland in Frankreich. Es habe sich um eine „Gefährderansprache“ gehandelt, die von dem Mitglied aber abgebrochen worden sei.