Abgeschlossene Fälle
Als im September 2016 das Länderspiel der deutschen Fußball-Nationalmannschaft in Oslo anstand, wollten drei RSH-Mitglieder das Qualifikationsspiel zur Fußball-Europameisterschaft im Stadion erleben. Doch die Reise endete bereits am Flughafen München: Stundenlang prüfte die Bundespolizei dort, ob gegen die Fans ein Ausreiseverbot verhängt werden solle. Das erfolgte zwar am Ende nicht, der Flieger war aber längst in der Luft.
Hintergrund war eine Information des sogenannten „fankundigen Beamten“ der Bundespolizei an die Bereitschaftswache der Polizei am Flughafen. Der fankundige Beamte habe einen „Hinweis“ auf vier bis fünf Personen aus der „Hooligan-Szene“ erhalten, die möglicherweise nach Norwegen zu der Partie fliegen wollen. Gegen zwei Personen lägen Eintragungen in der Datei „Gewalttäter Sport“ und eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlungen vor.
Da die Polizei die Flugdaten kontrollierte und zwei Personen ermittelte, die den „fankundigen“ Beamten in München bekannt waren, folgte eine Rasterfahndung nach Personen im Alter von 20 – 45 Jahren in Form eines sogenannten Last-Gate-Checks.
Und nun schlug die Bundespolizei bei den drei RSH-Mitgliedern zu. Zwar fielen sie gar nicht in das Altersraster, weil sie alle schon über 45 Jahre alt waren. Aber diese und noch weitere Personen - teilweise aus München - hätten Einträge in Polizeidateien – auch der Datei „Gewalttäter Sport“. Vergangenheit aufgewiesen, hieß es später.
Was folgte war eine langwierige Prüfung der Eintragungen, Taschen und Personen. Die Fluggesellschaft musste das Gepäck wieder ausladen, das sich bereits im Flieger befand.