Mehr als vier Jahre liegt es nun zurück, dass Martina Q. (Name von der RSH geändert) ihr persönliches Trauma in Sachen „Fußball“ erlebte. Mit dem FC Schweinfurt 05 war das RSH-Mitglied zu Gast im Grünwalder Stadion, wo es in der Folge zu heftigen Problemen zwischen der Polizei und den Fans kam. Die seltsame Pressemeldung, eine Mutter habe ihr Kind gegen die Reihen der Polizei geschleudert, dürfte vielen noch im Gedächtnis geblieben sein. Dieser Vorwurf hat sich nie bestätigt.

Auch Martina wurde ein Opfer der offenbar völlig daneben geratenen Kommunikation zwischen Polizei und Fans und begab sich mit der Gruppe der Fans weisungsgemäß in Richtung Ausgang, als die Polizei begann, die Fans unter Einsatz von Zwangsmitteln zurückzutreiben. Martina wurde dabei von einem Schlagstock am Kopf getroffen und erlitt heftige Schmerzen und Verletzungen, die im Krankenhaus aufgenommen wurden.

Nachdem klar war, dass Martina keinerlei Begründung für einen Schlagstockeinsatz gegen sie gesetzt hatte, (es wurde auch kein Beamter ermittelt, der einen Schlag für berechtigt abgegeben geltend machte) wandte sie sich an den Freistaat und forderte Schadensersatz und Schmerzensgeld. Beides wurde ihr über Jahre hinweg unter Verweis auf die noch offenen Ermittlungen verwehrt. Im Februar 2017 lehnte der Freistaat dann eine Haftung ab, nachdem das Verfahren gegen alle Beamten eingestellt worden war.

Auf den Hinweis, dass laut Einstellungsverfügung selbst die Staatsanwaltschaft davon ausging, dass Martina von einem Knüppel getroffen wurde, lehnte der Freistaat dennoch erneut jede Haftung ab.

Daraufhin erhob Martina Klage beim Landgericht München. Beim dortigen Termin regte das Gericht an, sich doch zumindest auf ein Schmerzensgeld von 150 Euro zu vergleichen. Außerdem lauerte eine Schar von Boulevardjournalisten und Fotografen vor dem Saal, um Martina abzulichten. Sie mussten aber enttäuscht abrücken, da sich Martina von ihrem Anwalt vertreten ließ und dieser offenbar nicht die gleiche reizvolle Optik mitbrachte, um einen Bericht aufzuhübschen.

Nachdem der Freistaat sich nicht einmal zu 150 Euro Vergleichsbetrag durchringen konnte, zog Martina einen Schlussstrich. Sie wollte sich nicht für die erlittene Schmach und die unfassbare Behandlung durch den Freistaat auch noch medial ausbeuten lassen. Daher nahm sie ihre Klage zurück. Nun lässt sich der Freistaat auch noch die Kosten des Verfahrens erstatten. Gut für Martina, dass sie wenigstens die RSH hat.

 

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