Eine bis dahin schwer vorstellbare Grenze wurde damals im September 2013 in Braunschweig von der eingesetzten Polizei überschritten (Ungeheuerlicher Verdacht: Glubbfan in Braunschweig von Polizei gefoltert?).

Nun müssen wir erneut wie so oft einen unbefriedigenden Schlussstrich unter einer Sache ziehen: Alle von der RSH angezeigten Verfehlungen der Polizei wurden von der Staatsanwaltschaft und später auch vom Generalstaatsanwalt Braunschweig zügig eingestellt. In der Begründung argumentierte die Staatsanwaltschaft mit Notwehr- bzw. Nothilfesituationen der Polizeibeamten, mit Gefahrenabwehr und Platzverweisen (in einer Kneipe!!), nicht bildlich erfassten Tumulten, Widerstand und aggressiven Handlungen. Das spätere Quälen/Malträtieren unseres Mitgliedes im Polizeiauto erfuhr keine Erwähnung.

Der Generalstaatsanwalt legte dann nochmals nach, indem er in seiner kurzen Begründung bemängelte, dass drei der Zeugen des Betroffenen den Frage-/Antwortbogen der Staatsanwaltschaft nicht zurückgeschickt hätten und vier weitere Zeugen trotz Einwohnermeldeamtsanfragen nicht auffindbar waren. Dafür, dass in Fußballsachen in der Regel bockige Zeugen ganz schnell zum Staatsanwalt zur Vernehmung zitiert werden, ist der Eifer dann, wenn es um polizeiliches Fehlverhalten geht, doch recht mager.

Unser Mitglied hingegen erhielt einen Strafbefehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Bis das Mitglied diesen zähneknirschend akzeptierte, kostete es einige Überzeugungskraft des ihn vertretenden Rechtsanwalts Ralf Peisl und der RSH.

Fazit: Das Tabuthema Polizeigewalt ist nach wie vor von ehrenamtlich arbeitenden Fußball- Rechts-Hilfen schwer anzupacken. Medial werden zwar immer wieder einzelne prominente Fälle thematisiert, sobald man aber nicht das Glück von unzerstörbaren Beweismitteln wie eigenem Videomaterial hat, wird es unglaublich schwierig. Leider zeigen Polizisten zwar gern Straftaten an, nicht jedoch die ihrer Kollegen. Das System Polizei wird erst dann an Glaubwürdigkeit gewinnen, wenn in Verfahren wie diesem auch die anderen Beamten in ihren Bericht schreiben, dass sich ihr Kollege verfehlt und strafbar gemacht hat.

 

 

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