Mit gestochen scharfem Bildmaterial versorgte ein ZDF-Mann, dessen Namen die Polizei nicht in die Akte notieren wollte, die PI Nürnberg-Süd nach der Bundesligapartie des Glubb gegen Hannover am 03.05.2014. Ein Böller flog da nach Abpfiff in Richtung Tartanbahn. Ein mehrere Meter entfernt stehender Ordner blickte beiläufig in Richtung des Böllers, erkennbar ohne gefährdet oder gar erschrocken zu sein. Das hinderte die Polizeiinspektion Nürnberg-Süd freilich nicht, sogleich eine Anzeige wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu schreiben. Der Böller hätte bei einer anderen Fluglänge jemanden treffen können.

Die Anzeige gegen den 19jährigen Böllerwerfer wurde unverzüglich mangels Strafbarkeit durch die Staatsanwaltschaft eingestellt, die Stadt Nürnberg verhängte ein Bußgeld über 100 Euro. Ein Stadionverbot wegen „versuchter gefährlicher Körperverletzung“ war zu diesem Zeitpunkt seitens der Polizei bei dem 1. FC Nürnberg bereits angeregt worden. Da sich der Betroffene im Anhörungsverfahren verpflichtete, 500 Euro Schadensersatz wegen der Verurteilung durch die DFB-Sportgerichtsbarkeit an den Verein zu zahlen, wurde das bundesweite Stadionverbot durch den Verein verhängt, aber zur „Bewährung“ ausgesetzt.

Das Video des ZDF hinterlässt einen mehr als faden Beigeschmack. Natürlich kann ein Journalist neben seinen eigentlichen Aufgaben, wie jeder andere auch, der Polizei angebliche Straftaten melden.

Das Filmmaterial stammt jedoch aus zielgenauem Abfilmen von Stadionbesuchern. Unmittelbar nach der Böller-Szene schwenkte die Kamera in einen anderen Block. Dort diskutierten gerade zwei Besucher etwas hitziger miteinander. Offenbar in der Hoffnung, wieder Material für die Polizei zu sammeln, wurden – auch völlig unbeteiligte – Stadionbesucher in Nahaufnahme gefilmt, so dass sich jedes Muttermal unschwer erkennen lässt. Zu sehen gibt es freilich nichts. An die Polizei ging das Video trotzdem. 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.