Für vier junge Knaben wurde ihr Engagement für die von 450 unterschiedlichsten Fanorganisationen und –clubs unterstützte Kampagne „Ich bereue diese Liebe nicht“ zu einem reichlich nervigen Hickhack mit der Stadt Nürnberg.
Direkt beim Aufhängen eines Transparents über einer viel befahrenen Straße wurden die vier von einem Ordnungshüter gestellt. Etwas merkwürdig, war den Vieren doch vorab ausdrücklich zu verstehen gegeben worden, die Polizei habe keine Probleme mit solchen Transparenten und werde sie nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgen, wenn sie nur ordentlich befestigt seien. So jedenfalls zitierte nun auch ein Fanbeauftragter des 1. FC Nürnberg die Szenekundigen Beamten der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd vor dem Amtsgericht Nürnberg.
Trotz aller Mühe hatte die Stadt Nürnberg, die sich an geeigneter Stelle auch sehr gern mit dem „Aushängeschild FCN“ rühmt, keinerlei Einsehen gezeigt und Bußgeldbescheide wegen verbotenem Plakatierens erlassen. Dass die Knaben im Verwaltungsverfahren bereits auf ihre Gutgläubigkeit hingewiesen hatten, war der Stadt dabei egal.
Bemerkenswert an dem Vorgehen der Stadt ist, dass die Vorschrift eigentlich eine Verunstaltung des Stadtbildes vermeiden soll. Gleichzeitig zu den Bußgeldverfahren aber hat die Stadtreklame auf einer Vielzahl von Werbetafeln jedoch den Spruch „Ich bereue diese Liebe nicht“ für gutes Geld für straßentauglich erachtet. Am Inhalt der Spruchbänder kann die Verunstaltung des Stadtbildes damit nun nicht festgemacht werden. Also kann ja letztlich nur die „Verscheußlichung“ des Brückengeländers das Problem sein. Nach der Lebenserfahrung sind allerdings Brückengeländer mit ordentlich gemalten Transparenten und einem nicht zu kritisierenden Inhalt an den allermeisten Stellen dieser Stadt eher aufgewertet.
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Fazit ist, dass hier einmal mehr gezeigt werden sollte, dass es „so“ nicht geht, ein typisches Muster, wenn Fußballfans beteiligt sind.
Immerhin, die Stadt konnte sich vor Gericht nicht durchsetzen: Die Verfahren wurden gegen alle vier Beteiligten eingestellt, weil die Richterin ebenfalls sah, dass die Buben im guten Glauben handelten.