Was war geschehen? Am 26.07.2013 fand in Ingolstadt das Fußballspiel FC Ingolstadt II – Eintracht Bamberg statt. Im Nachgang des Spieles versetzte ein Mitglied der RSH (Rot-Schwarze Hilfe) im Hauptbahnhof im Übermut einem Polizeibeamten mit der flachen Hand einen leichten Stoß in den Rücken. Der betroffene Beamte drehte sich und schlug mittels seines Schlagstockes sofort mindestens viermal auf den jungen Mann ein. Weitere Polizisten, die in unmittelbarer Nähe des Geschehens waren, griffen auch ein und brachten unser Mitglied zu Boden. Während nunmehr drei Polizisten auf dem am Boden liegenden Fan knieten, ging von dem vorher in den Rücken geschlagenen Polizisten der Schlagstock noch einmal seitlich auf den nunmehr Wehrlosen in Richtung dessen Rücken. Das RSH-Mitglied erlitt Verletzungen an Arm, Oberschenkel und Rücken.

Doch nun wird es spannend und außergewöhnlich: Der Polizeibeamte verfasste seinen Bericht über den Vorfall. In diesem beschrieb er die Situation wie folgt. „Ich bekam einen heftigen Fußtritt gegen meine Wirbelsäule und verspürte starke Schmerzen. Als ich mich umdrehte, stand ein Fan vor mir, der eine Bierflasche gegen das Geländer schlug und mit der abgebrochenen Flasche auf mich losgehen wollte. Von einem Glassplitter der Bierflasche wurde ich unterhalb des Jochbeines getroffen, diesen Fremdkörper habe ich später auf der Wache selber aus meinem Gesicht entfernt.“ Auf die Erwähnung des Einsatzes des Schlagstockes wurde in diesem Bericht, wie auch bei den Niederschriften der Kollegen, großzügig verzichtet!

Ein zufälliger Videomitschnitt eines Bamberger Fankollegen bewahrte glücklicherweise unser Mitglied vor einem längeren Gefängnisaufenthalt, denn darauf wäre es, daran ließ der Ingolstädter Richter am Amtsgericht keine Zweifel, hinausgelaufen, wenn dieses Beweismittel nicht erstellt worden wäre. Nun kam es aber ganz anders und der Polizeibeamte musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung und Verfolgung Unschuldiger vor dem Amtsgericht verantworten. „Ich war mir sicher, dass es so war und ich kann mir das Video nicht erklären.“ - so kläglich argumentierte der angeklagte Polizist! Auch fünf weitere Polizeibeamte im Zeugenstand konnten in diesem Fall ihrem Kollegen - wie es sonst gängige Praxis ist - nicht mehr helfen.

Der Richter legte in seiner Urteilsverkündung dar, was er von Polizeibeamten erwarte: „Wenn einer am Boden liegt, ist Ruhe, das ist ja wohl der Grundsatz, den alle Beamten verinnerlicht haben sollten. Was jedoch viel schlimmer wiegt, ist, dass die Berichte der Beamten stimmen müssen, denn die Gerichte vertrauen den Polizisten fast blind. Hätte man hier kein Video, da hätten 20 Fans aussagen können, was sie wollen, man hätte dem einen Beamten geglaubt.“ Wahrscheinlich die ernüchternde Erkenntnis, dass man hier im Rechtsstaat Deutschland einen jungen, unschuldigen Mann fast ins Gefängnis geschickt hätte, erboste den Richter des öfteren während der ganzen Verhandlung. Zudem nahm er dem Polizisten auch seine Leidensgeschichte nicht ab, er habe noch nie in seinen 21 Dienstjahren so einen Einsatz erlebt.

Nun wird der Beamte bestimmt Berufung gegen das Urteil einlegen, doch auch am Landgericht stehen die Chancen äußerst schlecht, denn die Verfolgung Unschuldiger ist ein Verbrechen – und dies bedeutet eine Mindeststrafe von 12 Monaten aufwärts, was wiederum die Entlassung aus dem Polizeidienst vorsieht.

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