Einen Strafbefehl hatte RSH-Mitglied Jimbo E. (Name von der RSH geändert) erhalten. Ihm wurde vorgeworfen, am Eingang von Block 7 einen Ordner über den Haufen gerannt zu haben, um sich Zugang zu verschaffen.

Mit seinem Anwalt war er der Auffassung, mit guten Chancen in den Prozess gehen zu können. Zum einen hat Jimbo eine Dauerkarte, zum anderen war der umgerannte Ordner neben einigen weiteren Zeugen bei vorgelegten Lichtbildern laut Akte alles andere als sicher, dass Jimbo derjenige war, der ihn zu Fall brachte. Lediglich eine einzige Zeugin behauptete dort, Jimbo zu 100% wiedererkannt zu haben. Dies sollte allerdings keine allzu große Überraschung sein, wurde Jimbo doch in der Vergangenheit schon öfter mit einem anderen Glubbfan verwechselt.

Jimbos großer Trumpf: Der Umgerannte hatte in seiner ersten Vernehmung auf der Stadionwache ein sehr markantes Detail des Täters beschrieben: eine Narbe auf der Wange. Ein unzweideutiges Erkennungsmerkmal! In vielen Verfahren dürften sich die Beteiligten derart präzise beschriebene Merkmale einer Täterbeschreibung wünschen.

Einzige Schwierigkeit: Diese Aussage wurde in einer zweiten Vernehmung bei der Polizeiinspektion Süd plötzlich dahingehend relativiert, dass die Narbe auch ein Fleck gewesen sein könnte.

Ob er denn von der Polizei darauf hingewiesen wurde, dass eine Narbe bei Jimbo nicht vorhanden sei und deshalb seine Beschreibung nicht zum ermittelten Täter passe, fragte Jimbos Anwalt im Verfahren vor dem Amtsgericht in Nürnberg. Nein, er habe von sich aus die Narbe in einen kleinen Fleck, der auch vom Rasieren oder einem Pickel kommen könnte, korrigiert, so die Antwort. Er sei sich überdies zu 100% sicher, dass Jimbo der Täter sei.

Nach dieser Erklärung und einer weiteren bereits vernommenen Zeugin, die ihn zwar nur von der Seite und von hinten gesehen hatte, sich aber doch ganz sicher war, verblieb Jimbo keine andere sinnvolle Lösung, als die "Wahrheit" der Strafverfolgungsbehörden hinzunehmen, hätte er nicht riskieren wollen, am Ende eine höhere Strafe zu kassieren. Frustriert nahmen er und sein Anwalt den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück.

Was normalerweise eine Laserbehandlung notwendig macht, lösten die Ermittler durch eine einfache zweite Vernehmung: Eine klar und deutlich beschriebene Narbe löste sich plötzlich in nichts auf, ein ganz klares Entlastungsmoment zerrieselte zwischen den Fingern. Und irgendwo in der Nordkurve darf sich jemand freuen, dass nicht er, sondern Jimbo büßen muss.

 

 

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