Der im Bericht „Staatsanwaltschaft: Gelbe Karte für Falschaussage-Polizist“ vom 03.Oktober 2012 erwähnte Polizist hat seine Aussagestrategie auch in einem weiteren Verfahren beibehalten, während das Ermittlungsverfahren gegen ihn noch lief:
Angeklagt waren 2 weitere junge Männer, die bei dem Landfriedensbruch am 11.06.2011 beteiligt gewesen sein sollten.
Zunächst sagte der Einsatzleiter der Polizei, der bei dem Vorfall einen Faustschlag ins Gesicht erhalten hatte, aus, dass er nicht sagen könne, ob einer der Angeklagten vor Ort war bzw. dass er überhaupt keine Personenbeschreibung der Beteiligten abgeben könne, da eine Identifizierung Einzelner aufgrund des Durcheinanders nicht möglich war.
Danach trat als weiterer Zeuge der bereits bekannte Polizeibeamte auf. Dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren lief, wusste er, da er offensichtlich vorher bei Gericht nachgefragt hatte, ob dies kein Grund sei, ihn von der Teilnahme an der Verhandlung zu entbinden. War es selbstverständlich nicht.
Er teilte dem Gericht dann mit, dass er nicht sagen könne, wer einzelne Straftaten begangen habe, dass er jedoch genau wisse, welche Personen in einer Doppelreihe aus 20 bis 25 Personen vor ihnen gestanden hätten, und dass die Angeklagten dabei gewesen seien. Vorsichtshalber fügte er hinzu, dass ein paar der Leute vor Beginn der Tätlichkeiten gegangen seien, den Zeitpunkt wisse er nicht.
Darauf angesprochen, dass sein Einsatzleiter, der aufgrund seines Alters wohl mehr Erfahrung habe als er, keine Einzelpersonen beschreiben konnte, bestätigte er, dass ihm dies möglich sei, woraufhin einer der Verteidiger zu ihm sagte, dass er ihn für seine Beobachtungsgabe bewundere. Die Antwort: „Danke.“
Nach Vernehmung weiterer Polizeibeamter wurde das Verfahren wegen Landfriedensbruchs gegen beide Angeklagte gem. § 153 II StPO eingestellt.
Diese Entscheidung ist insofern beachtlich, als das Gericht die Tatsache, dass einer der Angeklagten sich in einem Gebüsch vor der Polizei versteckt hatte, nicht als Schuldeingeständnis wertete. Dessen Angabe, er habe schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht und sei davon ausgegangen, dass seine bloße Anwesenheit ihn tatverdächtig machen würde, erschien dem Gericht glaubwürdig. Was möglicherweise zumindest teilweise dem Verhalten des Polizisten zu verdanken ist….