Wie die Grenzpolizei einem jungen Nürnberger Fanmagazin Kultstatus verlieh.
"'Der Daggl steht auf dem Index!" Die Nachricht machte flugs die Runde in Fankreisen. Und überraschte die Redaktion mitten in der Andruckphase der limitierten zweiten Ausgabe.
Mit so viel Ruhm hatte keiner gerechnet. Das Blatt hatte zwar - schon vor der Polizeimaßnahme - reißenden Absatz gefunden. Es mussten sogar 100 Exemplare nachgedruckt werden. Weshalb die niederbayerische Polizei aus Simbach am Inn bei einer Verkehrskontrolle eines RSH-Mitglieds ausgerechnet die zufällig mitgeführte Erstausgabe des Daggl beschlagnahmte, konnte sich niemand recht erklären.
Angeblich sei das Heft von der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS), bei der auch die Gewalttäterdatei geführt wird, indiziert worden, behaupteten die eifrigen Beamten vor Ort und zogen das Magazin nach vorangegangenen Telefonaten ein.
Später wollte die Polizei nichts mehr davon wissen. Man habe Anhaltspunkte für strafrechtliche Inhalte gehabt, schrieb sie zur Maßnahmebegründung an den zwischenzeitlich beauftragten RSH-Anwalt.
Der Anwalt recherchierte dagegen, dass das Heft freilich nicht auf einem Index steht und forderte das gute Stück heraus. Nach einigen Wochen kostenlosem Probelesen schickte es die Polizei kommentarlos zurück.
Eine Schikane-Aktion der Polizei? Oder war die Verlockung zu groß? Wann bekommen die Beamten im trüben Niederbayern schon mal ein gutes Nürnberger Fanzine zum Lesen in die Hände.