„Ich hatte schon die ganze Zeit das Gefühl, dass wir von Clubfans  verfolgt werden.“ So in etwa äußerte sich ein Zeuge gegenüber der Polizei, nachdem ihn ein junger Mann am Nürnberger Hauptbahnhof  am Schal gezogen hatte.

 Auf Rücksprache mit der medizinischen Abteilung der RSH konnte geklärt werden, dass diese Sorge des Geschädigten kein bekanntes Krankheitsbild darstellt. Zwar gäbe es eine Vielzahl von bekannten Ängsten. So zum Besipiel die Angst vor der Justiz (Dikephobie) und die Angst vor Österreich (Austrophobie). Diese Ängste kämen aber ebenso wie die Arachibutyrophobie, die Angst dass Erdnussbutter am Gaumen kleben bleibt, in der Praxis kaum vor. Noch nicht bekanntgeworden sei ein Fall der Angst vor der Verfolgung durch Glubbfans.

Damit war klar, dass sich der Geschädigte den Vorfall nicht aufgrund einer Erkrankung eingebildet hat. Insofern musste der Schalzupfer, Marko Geldmacher (Name von der RSH geändert) der Tatsache ins Auge blicken, dass er sich wohl strafbar gemacht haben könnte. Weil er sich aber bisher noch nie daneben benommen hat und sich auch einsichtig zeigte, sah die Staatsanwaltschaft nach Jugendrecht von einer Verfolgung der wohl vorliegenden leichten Körperverletzung ab und ermahnte Marko.

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