Ohren wie ein Luchs muss ein Polizeibeamter haben, der Maxim G. (Name von der RSH geändert) eines Faustschlages überführt hat. Beim Abströmen der Massen nach einem Heimspiel des Glubb beobachtete der Beamte, wie Maxim und ein offensichtlich gegnerischer Fan zunächst verbal in Streit gerieten. Inhalte des Gespräches vermochte er nicht wahrzunehmen, da die Menge zu laut war. Als dann Maxim sein Gegenüber ins Gesicht schlug, will der Beamte aber am Geräusch des Auftreffens der Hand erkannt haben, dass dies mit der Faust geschah. Nachdem Maxim einen Strafbefehl erhalten hatte, der ein Vorbestraftsein bedeutet, wollte er vor Gericht klarstellen, dass der Schlag nur eine Ohrfeige gewesen sei. Den Geschädigten konnte man dazu nicht fragen, den konnte die Polizei nämlich mangels zur Verfügung stehender Kräfte nicht feststellen, musste doch der eine  Beamte den Täter bis zum Bahnhof Dutzendteich und noch weiter verfolgen.

Maxim hatte zwei  Zeugen im Schlepptau, die beide den Vorfall direkt gesehen hatten und wohl seine Version bestätigen wollten. Nach der Aussage des Beamten, er habe zwar den Gesprächsinhalt nicht, das Schlaggeräusch des Fausthiebes wohl, gehört, wiesen die Richterin und die Staatsanwältin auf die überaus hohe Glaubwürdigkeit der Erklärung hin.

Gleichzeitig erteilte die Richterin unmissverständlich den Hinweis, dass eine etwaige Aussage der beiden mitgebrachten Zeugen „gefährlich“ sein könnte. Da Maxim nicht wollte, dass seine Freunde am Ende aufgrund einer vermeintlichen Falschaussage verhaftet würden,  nahm er den Einspruch gegen den Strafbefehl letztendlich zurück.  Zufrieden wird er damit freilich kaum sein.

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