Betretungsverbote nun auch von der Deutschen Bahn. Zwei Nürnberger Fans werden für ein Jahr vom Hauptbahnhof ausgesperrt, weil die Bundespolizei dies beantragt hat.

Nach dem Bundesliga-Kick gegen Mainz am 01.10.2011 soll es am Nürnberger Hauptbahnhof zu „sicherheitsrelevanten“ Aktionen gekommen sein. Insbesondere seien mehrere Bahnsteigtunnel sowie die Aufgänge zu Gleis 8, dem Abfahrtsgleis der Mainzer Fans, derart blockiert worden sein, dass die Polizei mit Räumungsmaßnahmen einschreiten habe müssen, so die Deutsche Bahn.

Einem angeblichen Teilnehmer an dieser Aktion, der jedoch beteuerte, überhaupt nicht an einem Bahnsteig gewesen zu sein, übersandte die Bahn dann prompt ein Hausverbot für ein Jahr. Begründung: „Diese Taten wurden durch ein abgestimmtes und gemeinschaftliches Vorgehen von den Fangruppen ‚Banda di Amici‘ und ‚UN 94‘ ermöglicht.“ Und – so schrieb sie weiter an den für den Fall zuständigen RSH-Anwalt: „Ihr Mandant war an den genannten Straftaten beteiligt.“

 Offenbar ist die Bahn nun neuer aktiver Beobachter der Nürnberger Fanszene mit erstaunlichen Untersuchungsergebnissen.

Die Bundespolizei hatte den Vorgang etwas anders dargestellt. Demnach seien 120 Personen aus der Osthalle in die Mittelhalle gestürmt und auf Höhe von Gleis 4/5 auf die Gästefans zugelaufen - von einer konzertierten Aktion zweier Fangruppierungen keine Rede. Vielmehr sei an diesem Tag auch eine andere Gruppe von ca. 40 Personen „in geschlossener Formation grölend, skandierend und pöbelnd von der Mittelhalle über die Westhalle in Richtung Südausgang“ unterwegs gewesen. Bei der Gelegenheit habe diese das Gleis 8 blockiert. Und von „Straftaten“ war bei der Bundespolizei in diesem Zusammenhang gar nichts zu lesen, so dass auch keine Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden.

Die Deutsche Bahn jedoch blieb trotz Intervention bei ihrer Darstellung und schrieb dem RSH-Anwalt: „Der von uns mitgeteilte Sachverhalt, dass die Fangruppen abgestimmt und gemeinschaftlich handelten, mag für Sie überraschend sein. Er entspricht gleichwohl den von uns gewonnen Erkenntnissen.“ Woher diese stammten, wollte man freilich nicht preisgeben. Zu heiß wurde es der Bahn dann aber doch: Die Aussage, dass sich der Mandant strafbar gemacht habe „wird zurückgenommen“, so die Bahn. Nicht zurücknehmen wollte sie freilich das Hausverbot. Die RSH wird sich gegen die Datenweitergabe durch die Bundespolizei beim Datenschutzbeauftragten beschweren.

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