Die Bundespolizei begleitete nach eigenem Bekunden nach dem Spiel des Glubb gegen Mainz am 01.10.2011 eine Gruppe von ca. 50 einheitlich gekleideten und laut grölenden Personen am Hauptbahnhof in Richtung Südausgang. Auf der Hälfte der Strecke, so der Polizeibericht, begann die Gruppe mit dem sogenannten „Pogo“. Dafür schubsten sie sich „brutalst hin und her ohne auf Reisende Rücksicht zu nehmen.“
Am Südausgang angekommen, meldete ein Bäckereistand einen Flaschendiebstahl und zeigte auf eine Person aus der vorher pogo-tanzenden Gruppe. Nun begann eine Verfolgungsjagd der Bundespolizei, während die „ganze Gruppe in Laufschritt verfiel“.
So war plötzlich nicht nur die Flasche weg, sondern auch der vermeintliche Dieb. Die Bundespolizei vermeldete dann allerdings kurzzeitig doch einen Erfolg: Dieb gefasst. Plötzlich sei jedoch, so war später in den Akten zu lesen, die ganze Gruppe auf den Beamten los, um den Gefangenen zu befreien.
Auch ein 18jähriges RSH-Mitglied sei auf einen weiteren Beamten „gezielt zugerannt“. Mit der rechten Hand habe er zum Schlag ausgeholt. Doch der Beamte habe diesen Schlag „noch in der Bewegung abwehren können und den Schwung des Angreifers genutzt, um ihn zu Boden zu bringen.“
Einen Strafantrag wegen versuchter Körperverletzung stellten die Beamten nicht. Aber ein Widerstand gegen Beamte liege vor, hieß es in der Ermittlungsakte. Die Jugendstaatsanwältin fand das merkwürdig und schickte die Akte zurück: Weshalb werde denn kein Strafantrag wegen versuchter Körperverletzung gestellt?
Doch die Bundespolizei blieb bei ihrer Darstellung. Der Täter habe „den Freund vor den Maßnahmen der Polizei schützen“ wollen, was einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte darstelle. Das erschien der Staatsanwältin etwas dürftig. Sie sah von einer Anklageerhebung ab. Das von der Bahn verhängte Hausverbot genügte ihr als „erzieherische Maßnahme“.