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Nach Fürth-Spiel der Polizei in die Arme gelaufen: Anklage zum Jugendrichter
Kurz nach Abpfiff des letzten Derbys des Glubb gegen Fürth im Max-Morlock-Stadion eilte die Polizei zu einem Einsatz auf die Gegengerade, wo aufgebrachte Nürnberger Anhänger gesichtet wurden. Nach Meinung der Polizei versuchten diese, in die Südkurve zu den Gästefans zu gelangen. Ein junger Nürnberger befand sich wie einige andere im Unterrang der Gegengerade und eilte gerade in Richtung Ausgang, als die Polizei in den Block 19b hineinstürmte. So landete das RSH-Mitglied direkt in den Armen eines Polizeibeamten, der sich dadurch in seiner Maßnahme behindert sah. Selbstverständlich folgte die Anklage zum Jugendrichter wegen Widerstands. Aktiven Körperkontakt habe er eingesetzt, so der Vorwurf, um das Vordringen der Beamten zu verhindern.
Bei Gericht war es wie so oft: Das vorhandene Video wurde unterschiedlich interpretiert. Wirklich gutes Videomaterial gab es nicht, weil die Kamera auf eine andere Gruppe von Personen schwenkte und sich das angeklagte Geschehen nur ganz am Rande – teils verdeckt vom Oberrang – zeigte. Eine Person war zu sehen, die zunächst Richtung Blockausgang rennt und in kürzester Zeit wieder zurück eilt, da Menschen schon mit unmittelbarem Zwang von der Polizei nach unten gedrückt werden. Der Verteidiger fragte in der Verhandlung, weshalb das ein Widerstand sein soll, wenn jemand zum Ausgang rennt und den Polizeibeamten quasi in die Arme läuft.
Landgericht Ingolstadt: „Polizeibeamte dürfen nachtreten“ - Im Schadensersatzprozess um gefälschten Polizeibericht sollte strafbares Polizeihandeln gerechtfertigt werden
Nach der Falschbeschuldigung eines RSH-Mitglieds durch einen bayerischen Polizeibeamten im Jahre 2013 folgte im Streit um Schadensersatz eine skandalöse Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt.
Ein Ingolstädter Beamter hatte nach einer Partie der Eintracht Bamberg gegen den FC Ingolstadt II behauptet, ein RSH-Mitglied habe auf der Treppe des Hauptbahnhofs eine Bierflasche zerschlagen, und sei sodann mit dieser auf ihn zugestürmt. Zuvor habe er dem Beamten einen starken Tritt mit dem Fuß in den Rücken verpasst, weshalb er – vom Arzt dokumentierte – Verletzungen erlitten habe. Durch das Zerschlagen der Flasche sei der Beamte durch einen Splitter unterhalb des Auges im Gesicht verletzt worden.
Es folgte ein massiver Schlagstockeinsatz gegen den jungen Bamberger Fan. Selbst als dieser bereits am Boden lag und von drei Beamten fixiert wurde, setzte der angeblich verletzte Polizist noch mindestens einen wuchtigen Schlag mit dem Einsatzstock in die Rippen des später noch Festgenommenen.
Die Folge: ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen den Bamberger. Nur der glückliche Umstand, dass ein anderer Fan das Geschehen auf Video aufnahm, konnte ihn retten. Das Video war eindeutig: Der Beamte hatte bei seinem späteren Bericht über die Geschehnisse gelogen. Weder hatte der Bamberger eine Bierflasche zerschlagen, noch stürmte er mit einer abgebrochenen Flasche auf den Beamten los. Außerdem versetzte er ihm keinen festen Tritt in den Rücken. Lediglich ein Schubsen mit der Hand in den Rücken des Beamten war auf dem Video zu sehen.
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Kommentar zum ZIS Bericht 2017/18
Ein sehr lesenswerter Kommentar zum Thema gibt es hier:
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1103896.fanrechte-verlogener-kampf.html
Eine kleine Anmerkung unsererseits: Beim Punkt 4 Störerlage, Unterpunkt 4.1 Gewaltpotential steht im ZIS-Bericht auf Seite 10:
"Zielgerichtete Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere nach aus Ihrer Sicht überzogenen Maßnahmen der Sicherheitsbehörden und Ordnerdienste, teilweise auch unter Begleitung sogenannter Szeneanwälte."
Die ZIS/Polizei stört es, dass Gegendarstellungen bzw. ein anderer Blickwinkel auf Geschehnisse verbreitet werden. Offenbar findet es die ZIS ungeheuerlich, dass sich die Fußballszenen erlauben, Maßnahmen der Sicherheitsbehörden rechtlich zu prüfen.
Ein Fußballstadion ist kein rechtsfreier Raum, heißt es doch so oft von Behörden und Politikern. Den Ball können wir gerne zurückpassen!
Die Beiziehung von Anwälten ist mittlerweile notwendig und grundrechtlich auch nicht falsch bzw. verboten. Wenn dies in einem ZIS-Bericht ausdrücklich erwähnt wird, kann das nur bedeuten, dass die Arbeit von Fanhilfen und deren Anwälten, auch weiterhin sehr wichtig sein wird!