Willkommen bei der Rot-Schwarzen Hilfe
Wichtige Mitgliederinformation !!!
Info
Freitag, den 27. Januar 2012 um 01:18 Uhr

 

Am 01.Februar wird der jährliche Mitgliedsbeitrag in Höhe von 36 Euro fällig.

Bitte achtet darauf, dass Eure Konten gedeckt sind, weil bei einer Rückbuchung, durch die Bank, mangels Deckung, Kosten in Höhe von 10,67 Euro, der Rot-Schwarzen Hilfe, von der Bank, in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten, müssen wir dann an Euch weiterleiten und erfordert großen bürokratischen Aufwand.

 

Danke.

Vorstand Rot-Schwarze Hilfe

 
Pressespiegel vom 26.01.2012
Medien - Pressespiegel
Donnerstag, den 26. Januar 2012 um 01:22 Uhr

 

Jetzt dreht die Polizei endgültig durch:

nordkurier.de: Polizei speichert Kennzeichen unbescholtener Fußballfans

stadionwelt-fans.de: Polizei will Daten von Hotelgästen

 
Keine Strafe wegen "A.C.A.B. -Banner"
Gerichtsurteile
Mittwoch, den 18. Januar 2012 um 21:24 Uhr

 

Freispruch in 2. Instanz durch das Landgericht Karlsruhe bestätigt:

Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 08.12.2011 (Az.: 11 Ns 410 Js 5815/11) die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 12.05.2011 verworfen und somit den Freispruch für einen Karlsruher Fan in 2. Instanz bestätigt. Dem Fan wurde vorgeworfen, beim Spiel Karlsruher SC gegen VFL Bochum im Herbst letzten Jahres einen Teil des Spruchbandes "A.C.A.B." ("All Cops Are Bastards") hochgehalten zu haben. Der damalige Einsatzleiter der Polizei hatte sich hierdurch in seiner Ehre verletzt gefühlt und brachte den Tatbestand zur Anzeige. Strafantrag wurde zudem durch die Karlsruher Polizeipräsidentin Hildegard Gerecke gestellt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Karlsruhe gegen den bislang polizeilich nicht in Erscheinung getretenen Angeklagten einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen, gegen den der Angeklagte durch seinen Verteidiger, den Unterzeichner, Einspruch einlegte. In der darauf folgenden Hauptverhandlung wurde der Angeklagte aus Rechtsgründen freigesprochen. In der mündlichen Urteilsbegründung wies der Richter darauf hin, dass es nicht seine Aufgabe sein, für gutes Benehmen zu sorgen, sondern Straftaten zu verurteilen. Eine strafbare Beleidigung sah er in dem "A.C.A.B. -Banner" jedoch nicht. Gegen diesen Freispruch legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, die nun von der nächsten Instanz verworfen wurde.

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Illegale Informationsweitergabe an Journalisten nicht hinnehmbar
Zusammen für André ! - Aktuelles
Freitag, den 06. Januar 2012 um 10:06 Uhr

 

Die RSH ist im Fall André weiterhin mit Nachdruck aktiv. Andrés Anwalt hat mittlerweile die Ermittlungsakte der Kölner Staatsanwaltschaft erhalten. Er hat daraufhin beantragt, für André bereits im Ermittlungsverfahren als sogenannter Verletztenvertreter durch den zuständigen Ermittlungsrichter beigeordnet zu werden, da sich aus der Ermittlungsakte der Verdacht eines versuchten Tötungsdeliktes ergibt.

Mittlerweile hat der Deutsche Presserat aufgrund der Beschwerde des RSH-Anwalts gegen die Nürnberger Abendzeitung ein Beschwerdeverfahren eingeleitet. Die Beschwerdeschrift wurde an die Redaktion der Abendzeitung weitergeleitet. Diese wurde aufgefordert, dazu eine Stellungnahme abzugeben.

Unterdessen hat das Polizeipräsidium Köln geantwortet. Andrés Anwalt hatte den Polizeipräsidenten von Köln aufgefordert klarzustellen, die ursprüngliche Berichterstattung, dass André ein gewaltbereiter Hooligan sei, zu berichtigen und Auskunft zu erteilen, wer diese Behauptung gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) aufgestellt habe. Das Polizeipräsidium teilte lapidar mit, dass eine solche Mitteilung an die Presse offiziell nicht erfolgt sei. Die dpa habe sich auf einen "internen" Bericht der Polizei berufen. Der Anwalt solle daher bei der dpa nachfragen, woher sie diesen Bericht habe.

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Stellungnahme der IG Zukunft: Im Krieg stirbt die Wahrheit zuerst
Info
Donnerstag, den 22. Dezember 2011 um 17:31 Uhr

 

"Kriegsähnliche Zustände" - mit diesen Worten kommentierte FCN-Vorstand Ralf Woy die Ereignisse unmittelbar nach Abpfiff des Pokalderbys gegen die Spielvereinigung Fürth. Ohne die Vorfälle in irgendeiner Weise gutheißen zu wollen, muss man eindeutig sagen, dass von den Platzstürmern keine körperliche Gewalt ausging, noch nicht einmal nennenswerte Sachschäden sind zu verzeichnen. Die vier in der undurchsichtigen Situation leicht verletzten Ordner sind selbstverständlich zu bedauern. Dass man versuchte, in Richtung Fürther Auswärtskurve zu gelangen, stellt zweifelsohne eine grobe Dummheit dar, die jedoch wohl auch den Emotionen des Moments und einer gewissen Gruppendynamik geschuldet sind, wie man sie häufig in emotional aufgewühlten Menschenmassen finden kann.

Was Herr Woy vor allem erreichte, war eine Ablenkung von der sportlich und historisch unverzeihlichen Vorstellung gegen den wichtigsten und ältesten Rivalen des 1. FC Nürnberg. Ja, man kann ein Derby verlieren: Vor unglücklichen Gegentreffern, Fehlentscheidungen und Zufällen ist keine Mannschaft der Welt sicher. Mit einer derart blutleeren, desinteressierten und unmotivierten Leistung wie an diesem 20.12.2011 hat die junge Mannschaft des FCN jedoch nicht nur ihre eigene Ehre verspielt, sondern auch den Fans ihre Würde geraubt. Im persönlichen Umfeld werden viele Clubanhänger über Monate hinweg mit dieser Niederlage konfrontiert werden, auch in den Medien wird der FCN in nächster Zeit als "Derbyversager" kursieren. Während die Spieler vielleicht schon im Sommer ein anderes Emblem auf dem Herzen tragen, müssen wir mit der Schmach weiterleben.

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